Eine Koalition aus der Zivilgesellschaft schlägt laut Medienmitteilung zehn Massnahmen vor, um Grundrechte, rechtsstaatliche Prinzipien und demokratische Kontrolle auch in der digitalen Öffentlichkeit durchzusetzen. Die Schweiz müsse die Regulierung von Online-Plattformen jetzt angehen.
Ein Grossteil der demokratischen Öffentlichkeit manifestiere sich heute auf privaten Kommunikationsplattformen. Weder sei jedoch nachvollziehbar, wie dies geschehe und welchen Einfluss es auf die Gesellschaft habe, noch könne man sich dabei wirksam vor Manipulation und Diskriminierung schützen oder Phänomenen wie Hassrede oder Desinformation begegnen.
Während die Europäische Union mit dem Digital Services Act eine umfassende Regulierung von Online-Plattformen beschlossen habe, um diesen Phänomenen zu begegnen, schlafe die Schweizer Politik, so die Mitteilung. Der Bundesrat habe zwar im November 2021 einen ausführlichen Bericht über den Einfluss von Kommunikationsplattformen auf die digitale Öffentlichkeit verfasst und auf Basis dessen ein Aussprachepapier zur Plattformregulierung verlangt. Dieses werde derzeit vom Bundesamt für Kommunikation erarbeitet und solle von einer breiten Debatte begleitet werden. Sowohl diese Debatte als auch konkrete Regulierungsvorschläge fehlten jedoch bisher weitgehend.
Es brauche mehr demokratische Kontrolle, so die Mitteilung weiter. Die Menschen sollten sich auf die Einhaltung ihrer Grundrechte im Internet verlassen können sowie ihre Meinung frei und aufgrund verlässlicher Informationen bilden können. Die Gesellschaft müsse prüfen können, wie Online-Plattformen sie beeinflussten und ob sie damit einverstanden sei. Dazu brauche es griffige Instrumente. Nur so könnten Phänomene wie Diskriminierung, Manipulation oder Hassrede eingeordnet, ihnen wirksam begegnet und die Grundrechte auch online zuverlässig geschützt werden.
Zu den Vorschlägen der Organisationen zählen Transparenz über algorithmische Empfehlungssysteme, Aufsichtsbehörden und zugängliche Vertretungen der Plattformen in der Schweiz, das Verhindern des Nutzens besonders schützenswerter Personendaten für Profiling und das Ausspielen von Werbung und eine Erweiterung des Strafgesetzbuches um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.