Organspende: Bundesrat für Widerspruchslösung mit Einbezug der Angehörigen

23. Feb 2022

Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebenszeiten festhalten: so soll die Widerspruchslösung die Organspende neu regeln. Angehörige sollen einbezogen werden. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz jährlich im Schnitt rund 450 Menschen ein oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Der Bedarf sei allerdings deutlich grösser: Ende 2021 befanden sich demnach in der Schweiz 1434 Menschen auf der Warteliste. Je nach Organ beträgt die Wartezeit mehrere Monate, manchmal sogar Jahre.

Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll die Widerspruchslösung eingeführt werden. Damit gilt: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist.

Die Angehörigen werden auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat. Sie können eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar und hat die Person ihren Willen nicht festgehalten, dürfen keine Organe entnommen werden.

Um den Willen einfach, sicher und datenschutzkonform festzuhalten, werde der Bund ein neues Register schaffen. Darin kann sich laut Mitteilung jede Person eintragen, wenn sie eine Organspende nach dem Tod ablehnt. Es sei aber auch möglich, die Zustimmung festzuhalten oder die Zustimmung auf bestimmte Organe einzuschränken. Der Eintrag könne jederzeit geändert werden.

Laut den Gegnern des Gesetzes gebe es mit dem neuen Gesetz immer Personen, die nicht wüssten, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletze das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese verlangt ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde vom Initiativkomitee unter der Bedingung zurückgezogen, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt.