Plateforme Traite sieht Verschlechterung für Opfer von Menschenhandel

18. Nov 2024

Die Gesetzesanpassungen der Schweiz im Rahmen des EU-Asylpakts erodieren den bereits mangelhaften Schutz geflüchteter Personen, so die Schweizer Plattform gegen Menschenhandel Plateforme Traite.

Der bereits mangelhafte Schutz werde weiter erodiert, so die Schweizer Plattform gegen Menschenhandel Plateforme Traite in der Mitteilung. Geflüchtete Personen hätten noch weniger Möglichkeiten, sicher bis nach Europa zu gelangen, geschweige den dringend nötigen Schutz zu erhalten.

Dies gelte auch in der Schweiz, so die Mitteilung. Die vorgeschlagenen Änderungen begünstigten Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt sowohl auf der Flucht wie auch in Europa.

Eine Verschlechterung der Situation von Opfern von Menschenhandel sehe man unter anderem durch die geplante Unterbringungspolitik in Massenlagern an der EU-Aussengrenze oder die Unterbindung von Weiterreisen innerhalb Europas. Viele Geflüchtete würden länger als die vorgesehenen 6 Monate in den Lagern an der EU-Aussengrenze verbleiben müssen. Dies werde zu Überbelegung und noch unhaltbareren Zuständen führen, womit das Risiko steige, dass sie Opfer von Menschenhandel würden.

Die Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist habe für viele einen monatelangen Aufenthalt in einer Notunterkunft zur Folge, da die Überstellung oft nicht umgesetzt werden könne.

Auch sei die Überstellung von unbegleiteten Kindern ins erste Asylantragsland problematisch. So seien die Asylanträge von unbegleiteten Kindern bisher im letzten Antragsland behandelt. Neu sollten auch Kinder zurück ins Erstantragsland, meist an der EU-Aussengrenze, zurück verfrachtet werden. Die besondere Vulnerabilität von Kindern würde somit völlig missachtet.

Die Plateforme Traite poche darauf, dass unter den neuen Umständen die Schweiz endlich vom Spielraum des Selbsteintritts auf die Asylgesuche, insbesondere für vulnerable Personen wie Opfer von Menschenhandel, Gebrauch mache. So könnten Opfer von Menschenhandel das Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen und bei einer Schutzgewährung oder vorläufigen Aufnahme in der Schweiz verbleiben. Der Selbsteintritt sei die einzige verbleibende Schutzmöglichkeit für Menschenhandelsopfer.