Der Weg zu gleichen politischen Rechten für alle Menschen in der Schweiz hat eine entscheidende Hürde genommen: Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat den Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen zur Streichung aus der Bundesverfassung empfohlen, so Inclusion Handicap in einer Medienmitteilung. Mit 29 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen bekräftigte die kleine Kammer in Bern als Zweitrat, dass die heutige Regelung abgeschafft werden soll. Damit rückt eine zentrale Forderung der Behindertensession 2023 einen Schritt näher; als Nächstes ist die Stimmbevölkerung am Zug. In der Schweiz sind derzeit rund 16’000 Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, begrüsst den Entscheid und verweist auf die Bedeutung politischer Mitsprache für die Gleichstellung. «Politik regelt ein Grossteil unseres Lebens. Mitzubestimmen bedeutet, als vollwertige Bürger:innen anerkannt zu werden», sagt die grüne Baselbieter Ständerätin und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, Maya Graf. Gemäss Mitteilung versteht die Organisation den Parlamentsentscheid als klares Signal an die Schweizerinnen und Schweizer, die verbliebene Lücke in der Demokratie zu schliessen.
Rechtlich stützt sich die Debatte auch auf internationale Verpflichtungen: Bereits 2023 hielt der Bundesrat in einem Bericht fest, dass die aktuelle Verfassungsbestimmung nicht mit der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) vereinbar ist. Zahlreiche Kantone haben den Weg bereits vorgezeichnet. So änderte der Kanton Genf 2020 als erster die Verfassung, 2024 folgte Appenzell Innerrhoden; weitere Kantone bereiten entsprechende Gesetzesänderungen vor. Diese Entwicklung zeige, so die Mitteilung, dass die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zunehmend als selbstverständlicher Bestandteil einer modernen Demokratie verstanden wird.
Darüber hinaus verweist Inclusion Handicap auf Erfahrungen aus der Behindertensession 2023: Viele Betroffene möchten sich aktiv einbringen. Es gebe Personen, die zwar Unterstützung bei der Verwaltung ihrer Finanzen benötigten, sich aber sehr wohl eine politische Meinung bilden können. Mit der Annahme der Motion 24.4266 sende das Parlament deshalb eine klare Botschaft an die Stimmbevölkerung: Die Stimme von Menschen mit Behinderungen soll in der Schweizer Politik gleichberechtigt zählen. Nun liege es an den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die vorgeschlagene Verfassungsänderung an der Urne zu bestätigen und damit den Weg für umfassende politische Rechte aller zu ebnen.
