Quereinstieg in Pfarrberuf neu auch für Bachelor-Absolventen möglich

25. Juni 2024

Die Reformierten Kirchen in der Deutschschweiz öffnen den Zugang zum Quereinstieg in den Pfarrberuf für Absolventinnen und Absolventen eines nicht-theologischen Studiums mit einem Bachelorabschluss einer Universität oder Fachhochschule.

Das schreibt die Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer A+W in einer Mitteilung. Mit dem Studium “Quereinstieg in den Pfarrberuf” (Quest) sei es Masterabsolventinnen und Masterabsolventen einer Universität oder einer Fachhochschule seit bald zehn Jahren möglich gewesen, in einen spezialisierten Masterstudiengang an der Universität Basel oder Zürich einzusteigen, der mit einer Praxisausbildung zum Pfarrberuf führte.

Nun haben die Reformierten Kirchen des Konkordats laut Mitteilung beschlossen, die Zulassungsbedingungen denjenigen der beiden Universitäten anzugleichen. Damit sind Personen mit einem Bachelorabschluss an einer Universität oder Personen mit einem Fachhochschulbachelor mit der Mindestabschlussnote 5 neu für das Aufnahmeverfahren in den Quereinstieg zum Pfarrberuf zugelassen, so die Mitteilung.

Um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse zu garantieren, müssen Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen im Rahmen des kirchlichen Aufnahmeverfahrens eine Reflexionsarbeit verfassen mit dem Ziel, die Fähigkeit zu akademischem Arbeiten zu zeigen. Als Auflage muss ausserdem während des Studiums eine Lehrveranstaltung zu wissenschaftlichem Arbeiten im geisteswissenschaftlichen Kontext besucht werden, so die Mitteilung.

Neu können sich dadurch auch Personen aus anderen sozialen Berufen (Lehrberuf, Sozialpädagogik, Pflegeberufe, Psychologie), Absolventinnen und Absolventen einer Musik – oder Kunsthochschule, sowie Personen aus anderen Studienrichtungen auf Fachhochschulniveau für den Quereinstieg in den Pfarrberuf bewerben.

Wie bisher müssen Kandidatinnen und Kandidaten für den Quereinstieg in den Pfarrberuf nach dem Bachelor- oder Masterabschluss eines nicht-theologischen Studiums 5 Jahre Berufserfahrung oder Familien- und Betreuungsarbeit nachweisen. Das Mindestalter für die Zulassung wurde auf 27 Jahre gesenkt – die oberste Altersgrenze bleibt bei 54.

Im «Konkordat über die Ausbildung der Pfarrpersonen und ihre Zulassung in den Kirchendienst» sind die 19 evangelisch-reformierten Kirchen der Deutschschweiz und dem Tessin (ohne Bern-Jura -Solothurn) zusammengeschlossen.