“Die Rechtsberatung schenkt umgehend reinen Wein ein”
Die Asylverfahren in der Schweiz werden beschleunigt. Korrekte Entscheide werden mithilfe kostenloser Rechtsberatung ermöglicht. Kommen Asylsuchende dann in Gemeinden, gilt es, den Teufelskreis sozialer Isolation zu durchbrechen. Dabei helfen viele Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonie wie Freiwillige.
Mitte des letzten Jahres haben die Schweizerinnen und Schweizer eine Vorlage zur Umstrukturierung des Asylsystems mit rund 67% angenommen. Lange Asylverfahren seien aufwendig und teuer, so der Bund. Asylsuchende seien oft jahrelang im Ungewissen, zusätzlich würden Kantone und Gemeinden belastet.
Die Änderung des Asylgesetztes beschleunigt nun diese Verfahren. Ein eigens dafür eingerichteter Testbetrieb in Zürich habe gezeigt, dass die Verfahren um rund 40% verkürzt würden, sagte die stellvertretende Direktorin des SEM Barbara Büschi im vergangenen Jahr. Zudem sei die Beschwerdequote um ein Drittel tiefer. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer sei dreimal höher.
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Auch Schweizerinnen und Schweizer erhalten unter gewissen Bedingungen eine unentgeltliche Rechtsvertretung.
Beschleunigte Asylverfahren bedeuten kurze Fristen. Genauso bedingen sie jedoch korrekte Entscheide. Stimme die Qualität der Entscheide nicht, gäbe es Beschwerden, was wiederum die Verfahren in die Länge zöge, betont der Bund. Damit die Verfahren korrekt und fair bleiben, sollen die Asylsuchenden die notwendige Beratung und Rechtsvertretung erhalten: “So verstehen sie ihre Rechte und Pflichten besser, können einen negativen Entscheid eher akzeptieren und reichen weniger Beschwerden ein”, erläutert das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD.
Beschleunigte Verfahren sind für den Bund nur mit einer Rechtsvertretung möglich. Und diese wird kostenlos angeboten. Dies beruhe auf einem bewährten Grundsatz. Auch Schweizerinnen und Schweizer erhielten unter gewissen Bedingungen eine unentgeltliche Rechtsvertretung. Bei Asylsuchenden sei dies gerechtfertigt, weil sie in der Regel über keine Mittel verfügten und die Schweizer Landessprachen nicht verstünden.
Das Staatssekretariat für Migration in Bern. (Wikimedia/Yesuitus2001)
Rechtsberatung: reiner Wein im Testzentrum
Die Asylsuchenden erhalten nach Möglichkeit noch am Tag ihrer Registrierung in einem ersten Gespräch Informationen zum Verfahren. Zeigt sich hier, dass die Schutzwürdigkeit nicht gegeben ist, “schenken die Rechtsvertreter umgehend reinen Wein ein”, wie die NZZ in ihrem Bericht zum Testzentrum notiert. Viele zögen daraufhin ihr Gesuch zurück, sie entlaste die schnelle Klärung.
Spätestens nach vier Wochen werden Asylsuchende mit weiterem Abklärungsbedarf dem Kanton zugewiesen. Den übrigen erläutert ein Rechtsvertreter einen Entwurf des Entscheides. 85% würden akzeptiert, betonte der Leiter der Rechtsberatung im Testzentrum Zürich Dominique Wetli vor zwei Jahren gegenüber der NZZ. Die Qualität der Entscheide sei im Testbetrieb höher als sonst.
Für starke kantonale Rechtsberatungsstellen ist die finanzielle Unterstützung durch die reformierten Kirchen weiterhin essentiell. Die Asylreform macht demnach das kirchliche Engagement keineswegs überflüssig. Damit der Rechtsschutz umfassend garantiert werden kann, müssen die Rechtsberatenden mit realistischen Zeitressourcen für die Begleitung der Verfahren ausgestattet werden, betonen der Evangelische Kirchenbund und die Schweizerische Flüchtlingshilfe in ihren Stellungnahmen zur kürzlich abgeschlossene Vernehmlassung zur Umsetzung der Asylreform. Genauso müsse der Übergang von der Rechtsvertretung im Bundeszentrum zur kantonalen Rechtsvertretung lückenlos funktionieren. Schliesslich lege der Kirchenbund Wert darauf, dass der Zugang von Seelsorgenden zu den Asylsuchenden in den Bundeszentren geregelt bleibt, betont dessen Migrationsbeauftragter Simon Röthlisberger: “Seelsorge in den Bundeszentren bringt Mehrwert und leistet einen Beitrag zu guten Lebensbedingungen in den Zentren.”
Das Leben nach dem Zentrum
Nachdem Flüchtlinge die kantonalen Durchgangszentren passiert haben, werden sie einer Gemeinde zugewiesen. Dort leben sie in Kollektivunterkünften oder Wohnungen. Sobald Asylsuchende die vorläufige Aufnahme oder den Flüchtlingsstatus erhalten, müssen sie die Asylunterkunft verlassen und sich eine eigene Wohnung suchen. Bezahlbaren Wohnraum zu finden ist jedoch schwierig. Ebenso kompliziert gestaltet sich die Suche nach einer Arbeitsstelle. Viele Arbeitgeber scheuen die Einstellung von Flüchtlingen, obwohl diese mit einem F- oder B-Ausweis arbeiten dürfen.
Viele Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone und Freiwillige in Kirchgemeinden helfen, diesen Teufelskreis sozialer Isolation zu durchbrechen. Eine Vielzahl von Projekten sind landauf, landab entstanden. Ein jüngst vom Evangelischen Kirchenbund erarbeiteter Flyer präsentiert beispielhaft einige Projekte. Ausserdem werden wichtige Hinweise und Grundsätze für ein freiwilliges Engagement für Flüchtlinge gegeben. Der Flyer erscheint im ersten Quartal 2018.
«Wenn Flüchtlinge ins Pfarrhaus ziehen»
Wer Not leidet und dringend Unterstützung braucht, wird von der kirchlichen Diakonie unterstützt. Ungeachtet dessen Rechtsstatus, heisst das konkret für die Flüchtlingshilfe. Wo der Staat überfordert ist, übernimmt die Diakonie eigentlich staatliche Aufgaben, zum Beispiel mit der Aktion Flucht.Punkt der Reformierten in Zürich. Das stösst auf Interesse – bei den Freiwilligen und bei den Flüchtlingen.