Rechtskommission des Nationalrats für Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht

24. Okt 2022

In der Rechtskommission des Nationalrats hat sich eine parteiübergreifende Mehrheit für eine "Nur Ja heisst Ja" - Lösung im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Amnesty Schweiz begrüsst dies.

Die Rechtskommission folge damit einem zentralen Anliegen von Betroffenen, so Amnesty Schweiz in einer Medienmitteilung. Nachdem sich Bundesrat und Ständerat im Frühling für eine «Nein heisst Nein»-Lösung im Sexualstrafrecht ausgesprochen hatten, habe die Rechtskommission des Nationalrats für ein zeitgemässeres Sexualstrafrecht votiert, so die Mitteilung. Das sei ein grosser Erfolg.

Der Entscheid der Rechtskommission zeige, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier parteiübergreifend im Gesetz festschreiben wollten, was in der Gesellschaft längst angekommen sei, so die Mitteilung. Sex ohne Zustimmung sei eine Vergewaltigung und solle entsprechend bestraft werden.

Die Zustimmungslösung habe eindeutige Vorteile gegenüber der sogenannten Ablehnungslösung, so Amnesty. In immer mehr europäischen Ländern gelte «Nur Ja heisst Ja» bereits, so in Belgien, UK, Luxemburg, Island, Malta, Schweden, Griechenland, Zypern, Dänemark, Slowenien, Irland, Kroatien, Finnland und Spanien. Die beiden letzteren hätten die Zustimmungslösung dieses Jahr eingeführt. Auch in den Niederlanden seien entsprechende Reformen auf dem Weg.

Der Nationalrat sollte das Thema nun umgehend behandeln, so die Mitteilung weiter. Man hoffe, dass er sich in der Wintersession entschieden hinter die Zustimmungslösung stelle und damit bekräftige, dass die sexuelle Selbstbestimmung vollumfänglich zu schützen sei und dass das schockierende Ausmass an sexuellen Übergriffen in der Schweiz nicht länger toleriert werde, so die Mitteilung.

In einer Mitteilung der Kommission heisst es, der Gesetzgeber signalisiere damit, dass einvernehmliche sexuelle Handlungen im Grundsatz immer auf der Einwilligung der daran beteiligten Personen beruhten. Zudem erhoffe sich die Kommission, dass sich bei der Aufklärung von Sexualdelikten der Fokus der Strafverfolgungsbehörden vermehrt auf das Verhalten der mutmasslichen Tatperson richten werde und nicht das Verhalten des Opfers im Zentrum stehe.