Im Zentrum der Debatten stand die Frage, ob eine Zustimmungs- oder eine Widerspruchslösung ins Sexualstrafrecht Eingang erhalten sollte. Der Ständerat stimmte für die Widerspruchslösung und folgte damit seiner vorberatenden Kommission und dem Bundesrat.
Die Mindestfreiheitsstrafe für eine Vergewaltigung hob der Rat von einem auf zwei Jahre an. So könne vermieden werden, dass Vergewaltiger mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon kämen. Im Gegenzug bleiben für alle anderen sexuellen Übergriffe weiterhin auch Geld- und Bewährungsstrafen möglich, um den Gerichten mehr Spielraum zu lassen.
Der Ständerat habe wichtige Neuerungen zur Reform des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht, die einen besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt brächten, kommentierte Amnesty Schweiz die Debatte. Mit dem Entscheid für die Widerspruchslösung sei jedoch die Chance verpasst worden, ein klares Zeichen für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu setzen.
Die vom Ständerat bestimmte Lösung gebe Opfern eine Mitverantwortung, indem erwartet werde, dass diese ihre Ablehnung zum Ausdruck brächten. Das Gesetz signalisiere damit weiterhin, dass die betroffene Person die Verantwortung habe, sich vor einer Vergewaltigung zu schützen. Der Fokus bleibe zu stark auf den Opfern, so Amnesty in einer Stellungnahme.
Das Zustimmungsprinzip ist laut Amnesty in Belgien, dem Vereinigten Königreich, Luxemburg, Island, Malta, Schweden, Griechenland, Zypern, Dänemark, Slowenien, Irland und Kroatien bereits Gesetz. Vor Kurzem habe auch das spanische Abgeordnetenhaus eine entsprechende Lösung verabschiedet.