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Solidaritätsbeitrag für Verdingkinder soll Ergänzungsleistungen nicht kürzen
Der Solidaritätsbeitrag für Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen soll nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führen, meldet die SDA. Der Ständerat habe eine Gesetzesänderung dazu oppositionslos angenommen.
Nach geltendem Recht werden die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt, wenn der Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken zusammen mit einem allfälligen Vermögen die Summe von 37’500 Franken übersteigt. Künftig sollen nun die Solidaritätsbeiträge sowie Erträge daraus bei der Berechnung der EL ausgeklammert werden. Dies soll gewährleisten, dass sie den Opfern uneingeschränkt zu Gute kommen. Bereits erfolgte EL-Kürzungen sollen zurückerstattet werden. Die Gesetzesänderung hatte die Sozialkommission des Ständerates (SGK) auf Basis einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Der Solidaritätsbeitrag wird laut Meldung aufgrund eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes ausgezahlt. Dieses anerkennt, dass den Betroffenen Unrecht angetan worden ist, das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat. Weiter ermöglicht es die wissenschaftliche Aufarbeitung und regelt die Akteneinsicht. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden.
Das Parlament hat im Zusammenhang mit ehemaligen Verdingkindern in der laufenden Session ausserdem das Budget aufgestockt. Zugunsten von Projekten von Selbsthilfeorganisationen für administrativ Versorgte sprachen die Räte 2 Millionen Franken. Der Bundesrat hatte bloss 150’000 Franken eingeplant.