Mit der Zustimmung des Ständerats ist die gesetzliche Verankerung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung beschlossen. Gemäss Mitteilung spricht Kinderschutz Schweiz von einem historischen Schritt: Nach über vier Jahrzehnten politischen und gesellschaftlichen Engagements werde der Schutz von Kindern gestärkt, und entwürdigende «Erziehungsmittel» würden klar als Gewalt eingestuft. «Die grosse Unsicherheit im Kindesschutz wird damit endlich geschlossen», sagte Regula Bernhard Hug, Direktorin von Kinderschutz Schweiz. Die Stiftung wertet den Entscheid als starkes Signal für Kinder sowie für Eltern und Erziehende und als grossen Erfolg ihrer Arbeit.
Das neue Gesetz zielt gemäss Mitteilung darauf, Prävention zu stärken und niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder, Eltern und Fachpersonen auszubauen. Hintergrund ist, dass weiterhin rund die Hälfte der Kinder in der Erziehung eine Form von Gewalt erlebt. Viele Mütter und Väter greifen laut Mitteilung nicht aus Überzeugung zu harschen Mitteln, sondern in Momenten von Erschöpfung oder Überforderung. Zugleich betont die Organisation die gesellschaftliche Verantwortung: «Erziehung ist Privatsache – Gewalt an Kindern nicht.»
Der Entscheid krönt einen langen politischen Weg. Bereits 2013 reichte Yvonne Feri, heutige Stiftungsratspräsidentin von Kinderschutz Schweiz, im Parlament eine Motion ein, die damals scheiterte. Eine erneute Vorlage von Christine Bulliard‑Marbach (Motion 19.4632) fand 2023 in beiden Räten Mehrheiten; nun hat der Ständerat der Umsetzung zugestimmt. Feri unterstreicht das Ziel des Gesetzes mit den Worten: «Kinder verdienen denselben Schutz vor Gewalt wie Erwachsene, auch in der Erziehung.»
Kindesschutz bleibe eine Gemeinschaftsaufgabe, heisst es weiter. Bund und Kantone seien gefordert, konkrete Unterstützungsangebote – von der Prävention bis zur Beratung – verlässlich bereitzustellen. Die spendenbasierte Organisation kündigt an, ihre nationale Präventionskampagne «Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt» im Oktober nach acht Jahren zum letzten Mal zu lancieren; dieses spezifische Engagement endet damit. Zugleich bleibe die Stiftung aktiv und stelle weiterhin praxisnahe Angebote für Eltern, Fachpersonen sowie politische Akteurinnen und Akteure bereit. «Die Verantwortung für nachhaltige Präventionsarbeit liegt künftig bei Staat und Gesellschaft», so Bernhard Hug.
Kinderschutz Schweiz beschreibt sich als unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Stiftung, die sich im Sinne der UNO‑Kinderrechtskonvention für ein Aufwachsen aller Kinder in Schutz und Würde einsetzt. Die Arbeit erfolgt wissenschaftlich fundiert über Präventionsangebote, politische Arbeit und Sensibilisierung, adressiert Fachpersonen und Erziehende, politische Akteurinnen und Akteure, private und staatliche Organisationen sowie die breite Öffentlichkeit und wird durch Fundraising bei Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und öffentlichen Institutionen finanziert.
