Travail.Suisse begrüsst ständerätischen Entscheid zu mehr Elternschutz

19. Sep. 2025

Der Dachverband Travail.Suisse zeigt sich erfreut über Beschlüsse des Ständerates: mehr Mutterschutz, klarere Regeln beim Betreuungsurlaub – und Spielraum für Kantone beim Geburtsurlaub.

Der Schweizer Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse hat den jüngsten Entscheid des Ständerates zur Harmonisierung der Erwerbsersatzordnung ausdrücklich begrüsst. Mit der Vorlage werden gemäss Mitteilung gleich mehrere Verbesserungen im Bereich Elternschaft und Betreuung umgesetzt. So soll die Mutterschaftsentschädigung künftig auch dann verlängert werden, wenn nicht nur das Neugeborene, sondern auch die Mutter selbst nach der Geburt hospitalisiert werden muss. Zudem erhalten neu auch zweite Elternteile Anspruch auf den zweiwöchigen Geburtsurlaub, wenn ein Kind tot geboren wird oder bei der Geburt verstirbt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim bereits seit 2021 bestehenden Betreuungsurlaub für Eltern eines schwerkranken oder verunfallten Kindes. Laut Travail.Suisse war der Zugang bislang erschwert, da die Kriterien zu streng ausgelegt wurden. Nun soll ein Spitalaufenthalt von mindestens vier Tagen genügen, damit Eltern Anspruch auf den über die Erwerbsersatzordnung finanzierten Urlaub haben.

Besonders betont die Organisation den Aspekt der föderalen Spielräume: Künftig sollen auch die Kantone über die Länge und Ausgestaltung des Geburtsurlaubs für den zweiten Elternteil – oftmals als «Vaterschaftsurlaub» bezeichnet – eigenständig entscheiden können. Man begrüsse den einstimmigen Entscheid des Ständerats zum Erwerbsersatz. «Vor allem aber ermöglicht er den Kantonen endlich, den Geburtsurlaub für den zweiten Elternteil – den sogenannten ‹Vaterschaftsurlaub› – eigenständig zu regeln, wie sie es bereits für den Mutterschaftsurlaub und den Adoptionsurlaub tun konnten», so die Mitteilung.

Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse (Schweiz), wird mit den Worten zitiert: «Dies ist ein grosser Fortschritt für die Demokratie und den Föderalismus. Nach vielen Jahren und mehreren kantonalen Initiativen erhält die Bevölkerung eines Kantons nun endlich die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie dem zweiten Elternteil einen längeren oder besser entschädigten Geburtsurlaub gewähren will.»

Das Gesetzespaket, das nach Einschätzung von Travail.Suisse auch im Nationalrat auf breite Zustimmung stossen dürfte, soll die Erwerbsersatzordnung modernisieren und mehr Elternfreundlichkeit ermöglichen.