Überschuldung erschwert Ablösung aus der Sozialhilfe

4. Sep. 2025

SKOS legt dar, wie weit Überschuldung in der Schweiz verbreitet ist, warum sie Sozialhilfe erschwert – und welche Reformen Betroffenen Perspektiven eröffnen könnten.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat ihr Grundlagenpapier zu Ursachen und Folgen von Überschuldung aktualisiert. Gleich zu Beginn hält die Mitteilung fest: «Schulden und Prekarität sind eng miteinander verknüpft.» Unter Sozialhilfebeziehenden sei Verschuldung weit verbreitet, was die Ablösung aus der Unterstützung erheblich erschwere, so die SKOS. Laut einer zitierten FHNW-Studie hatten im Zeitpunkt des Sozialhilfeantrags 60,3 Prozent der befragten Haushalte Schulden; am häufigsten betraf dies Krankenkassenprämien (52,7 Prozent), gefolgt von Steuern (30,3 Prozent) und Wohnkosten wie Miete oder Elektrizität (27,8 Prozent), heisst es im Papier. In der Gesamtbevölkerung lebten 2022 gemäss SILC-Erhebung 40,9 Prozent in Haushalten mit mindestens einer Schuldenart, 12,1 Prozent mit Zahlungsrückständen; besonders gefährdet seien Haushalte mit tiefem Einkommen, Einelternfamilien, grössere Familien, Erwerbslose sowie Menschen mit Migrationshintergrund, so die Mitteilung.

Die SKOS beschreibt strukturelle und individuelle Ursachen. Steigende Lebenshaltungskosten – namentlich die stark gewachsenen Krankenkassenprämien und zunehmende Mietkosten – belasteten tiefe Einkommen überproportional. Hinzu kämen rechtliche Rahmenbedingungen im Betreibungs- und Inkassowesen. Individuelle Auslöser seien etwa Trennung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder der belastete Übergang junger Erwachsener in die finanzielle Selbständigkeit. Eine Lohnpfändung nach der Ablösung aus der Sozialhilfe könne dazu führen, dass Betroffene «vom einen Existenzminimum ins nächste wechseln», was die Motivation zur Arbeitsaufnahme mindere. Die Differenz zwischen betreibungs- und sozialhilferechtlichem Existenzminimum sei zudem geschrumpft, heisst es weiter.

Im Umgang mit Schulden verweist die SKOS auf ihre Richtlinien. «Grundsätzlich werden Schulden nicht in der Budgetberechnung angerechnet», da die Sozialhilfe aktuelle Notlagen decke und keine rückwirkenden Leistungen ausrichte. «Ausnahmsweise soll die Sozialhilfe Schulden übernehmen, wenn dadurch eine drohende Notlage verhindert wird», etwa bei Mietzinsausständen oder drohendem Leistungsstopp der Krankenkasse. Für Beratungen mit spezifischem Fachwissen sollen Schuldenberatungsstellen beigezogen werden. Die Praxis zeige, dass Städte klare Kriterien anwenden und akute Ausstände unter Bedingungen übernehmen; weitergehende Sanierungen würden Fachstellen durchführen. Beispiele nennt das Papier aus Bern, Zürich, Freiburg und Lausanne; in Lausanne arbeiten Sozialdienst und spezialisierte Einheit eng zusammen, um Perspektiven zu klären und Integration zu fördern.

Als Reformpfade skizziert die SKOS drei Ebenen. Erstens unterstützt sie ein Restschuldbefreiungsverfahren, das aussichtslos Überschuldeten nach einer Sanierungsphase einen Neuanfang ermöglicht. «Die Einführung der Restschuldbefreiung würde verschuldeten Menschen zudem eine wichtige Perspektive geben», heisst es im Fazit. Zweitens fordert sie eine bessere Abstimmung der Systeme – insbesondere die Berücksichtigung laufender Steuern im betreibungsrechtlichen Existenzminimum –, um Schuldenspiralen zu verhindern. Drittens diskutiert sie einen freiwilligen Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn als präventives Instrument, erkennt aber dessen begrenzte Breitenwirkung. Insgesamt betont die SKOS die zentrale Rolle persönlicher Hilfe, eng verzahnt mit Schuldenberatung, und sieht rechtliche Entschuldungsmöglichkeiten als Schlüssel, damit Sozialhilfe Existenzsicherung und Integration gleichermassen wirksam erfüllen kann.