In einer Medienmitteilung erinnert das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) an die Menschen, die seit Ausbruch des Ukraine-Krieges in die Schweiz geflüchtet sind. Demnach sei den ersten Ankommenden im März 2022 «ohne Zögern» der Status S gewährt worden – ein «vorübergehender Schutz», der ursprünglich nach den Jugoslawien-Kriegen eingeführt wurde. Mit dieser schnellen Aufnahme verband sich jedoch die Erwartung, dass die Geflüchteten nach Kriegsende in ihre Heimat zurückkehren würden.
Laut der Mitteilung leben heute rund 68’000 Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz, viele von ihnen bereits seit drei Jahren. Kinder besuchten hier die Schule, immer mehr Erwachsene fänden Arbeit. «Dieser Integrationsfortschritt steht allerdings im Widerspruch zum befristeten Charakter des Status S», so die Meldung. Zum einen werde der Arbeitsmarktzugang mittlerweile als Maßstab für den Integrationserfolg herangezogen, zum anderen bleibe unklar, ob die Betroffenen tatsächlich langfristig bleiben dürfen.
Zudem verschärfe sich die politische Haltung, so HEKS weiter: Im Parlament hätten sich Mehrheiten für die Einschränkung von Auslandsreisen gebildet; künftig soll ein Aufenthalt ausserhalb der Schweiz von mehr als zwei Wochen zum Entzug des Schutzes führen können. Darüber hinaus sollen nur noch Geflüchtete geschützt werden, die ihren Wohnsitz nachweislich in von Russland besetzten oder umkämpften Regionen hatten. «Diese Massnahmen zeigen, dass das anfänglich breite Bekenntnis zu einem allumfassenden Schutz bröckelt», heisst es dazu in der Mitteilung.
Um Geflüchteten, die sich hier bereits integrieren, eine sichere Perspektive zu ermöglichen, plädiert HEKS unter anderem für die Anerkennung ihrer Ausbildungen. Darüber hinaus fordert die Organisation «eine Aufenthaltsregelung, die nicht abrupt endet, sobald der Status S kollektiv aufgehoben wird». Ein erster Erfolg in diese Richtung: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats habe kürzlich einen Vorstoss gutgeheissen, der die Wartefrist für eine individuelle Aufenthaltsbewilligung von fünf auf drei Jahre verkürzen soll.
Abschliessend betont HEKS, dass es dabei nicht zu einer Ungleichbehandlung anderer Schutzsuchender kommen dürfe: «Alle Geflüchteten benötigen faire und verlässliche Verfahren, damit eine zukunftsorientierte Flüchtlingspolitik für alle erreicht wird.»