Der Zugang zur Justiz bleibt für viele Frauen und Mädchen weltweit eingeschränkt. Darauf hat die internationale Organisation UN Women bei einer Veranstaltung am Rande der 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (CSW70) aufmerksam gemacht. In einer Diskussionsrunde mit Politikerinnen und Politikern, Rechtsexpertinnen und -experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft wurde erörtert, welche strukturellen Hindernisse Frauen und Mädchen daran hindern, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Veranstaltung mit dem Titel „Bridging Systemic Gaps: Advancing Justice for All Women and Girls“ widmete sich der Frage, wie Justizsysteme weltweit reformiert werden können, damit sie Betroffene besser schützen. Diskriminierende Gesetze, tief verankerte soziale Normen sowie praktische Hürden führten weiterhin dazu, dass Frauen und Mädchen häufiger Gewalt ausgesetzt seien oder nach einer Anzeige erneut benachteiligt würden. Besonders häufig betreffe dies Bereiche wie Familienrecht, geschlechtsspezifische Gewalt, Arbeitsrechte oder Verwaltungsverfahren, so die Mitteilung.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Forderung nach Justizsystemen, die sich stärker an den Bedürfnissen von Betroffenen orientieren. Dazu gehörten etwa spezialisierte Einheiten in Polizei und Gerichten, sogenannte One-Stop-Zentren für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sowie mobile Beratungsangebote für Frauen in ländlichen Regionen. Auch digitale Justizangebote sowie traditionelle oder lokale Formen der Konfliktlösung wurden als wichtige Zugänge genannt, da sie in manchen Gemeinschaften die einzige Möglichkeit darstellen, Rechtsansprüche geltend zu machen.
Die Exekutivdirektorin von UN Women, Sima Bahous, rief zu umfassenden Reformen auf. „Lassen Sie uns umfassende Reformen vorantreiben, die diskriminierende Gesetze abschaffen, Justizinstitutionen stärken und finanzieren, den Zugang zu Rechtsberatung und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen ausweiten, Daten für eine menschenzentrierte Justiz nutzen und feministische Bewegungen unterstützen, die Veränderungen vorantreiben“, sagte sie gemäss Mitteilung. Zugleich betonte sie: „Die Justiz muss vom Rand ins Zentrum unserer gemeinsamen Bemühungen rücken.“
Besonders hervorgehoben wurden auch Gruppen, die im Justizsystem häufig übersehen werden. Frauen mit Behinderungen hätten beispielsweise oft keinen Zugang zu Gebärdensprachdolmetschenden oder anderen notwendigen Unterstützungsleistungen. Auch Frauen in institutionellen Einrichtungen stünden vielfach vor erheblichen Hürden, wenn sie rechtliche Schritte einleiten wollten.
Für politischen Rückenwind warb unter anderem die Schweizer Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. „Wenn Frauen und Mädchen keinen Zugang zur Justiz haben, vertieft sich die Ungleichheit und Straflosigkeit bleibt bestehen“, sagte sie. Nun gelte es, von der Erkenntnis zum Handeln zu kommen, damit internationale Verpflichtungen tatsächlich zu spürbaren Verbesserungen beim Zugang zur Justiz für Frauen und Mädchen führten.
Die Teilnehmenden waren sich einig, dass rechtliche Reformen allein nicht ausreichen. Notwendig seien auch institutionelle Veränderungen, ausreichende Finanzierung sowie eine nachhaltige Unterstützung von Frauenrechtsbewegungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich weltweit für die Durchsetzung von Rechten einsetzen.
