Dies wäre auch ein Angriff auf die Selbstbestimmung und die Würde von Flüchtlingen, so die Organisation. Man erinnere daran, dass die internationalen Menschenrechtsabkommen das Grundrecht auf soziale Sicherheit und, im weiteren Sinne, auf sozialen Schutz festschrieben.
Gemäss dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 müssten die Staaten Flüchtlinge den gleichen Zugang zu Schutz und sozialer Unterstützung gewähren wie ihren eigenen Staatsangehörigen, so die Mitteilung. Dieses Recht müsse allen Flüchtlingen, die ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hätten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gewährt werden.
Die Einführung eines anderen Systems für anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit vorübergehendem Schutz, wie beispielsweise die Verwendung von Bezahlkarten anstelle von Barzahlungen der Sozialleistungen, werde derzeit geprüft. Sollte ein System eingeführt werden, das sich von dem für Schweizer Bürgerinnen und Bürger unterscheidet, könnte dies zu diskriminierenden Situationen führen, so UNHCR.
Die Freiheit, im Rahmen der geltenden Sozialhilfevorschriften selbständig zu bestimmen, wie man über sein eigenes Geld verfügen möchte, sei eine Frage der Würde. Eine freie Wahl, wo und wieviel Geld man für die Grundversorgung oder andere Aktivitäten innerhalb der vorgeschriebenen Limiten ausgebe, fördere auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Fluchthintergrund.
Es gebe keine fundierten Beweise dafür, dass Flüchtlinge Geld für illegale Zwecke ins Ausland transferierten, so die Mitteilung. Auch die Tatsache, dass viele Flüchtlinge von ihren Familien, einschliesslich ihrer Kinder, getrennt seien, die sich noch im Herkunftsland befänden oder in gefährlichen und prekären Situationen auf eine Familienzusammenführung warteten, werde oft nicht berücksichtigt.