Verbände lancieren Schwarze Liste gegen Lohndiskriminierung

7. Jun 2023

Bis zum 30. Juni 2023 müssen Unternehmen ab 100 Beschäftigten ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen Frauen und Männern analysiert und die Resultate ihren Angestellten kommuniziert haben. Unternehmen, welche dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, können ab heute über ein Whistleblowing-Tool anonym gemeldet werden.

Die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern liegt laut Medienmitteilung von Travail Suisse zwischen 8 und 9 Prozent. Dies führe bei Frauen mit einem Durchschnittslohn zu jährlichen Einbussen von 9’412 Franken, so die Mitteilung. Auf ein Erwerbsleben hochgerechnet entspreche dies 423’540 Franken.

Das revidierte Gleichstellungsgesetz sieht als Mittel gegen die Lohndiskriminierung vor, dass Unternehmen ab 100 Beschäftigten bis zum 30. Juni 2023 ihre Löhne analysiert, revidiert und den Angestellten kommuniziert haben müssen. Allerdings seien keinerlei Sanktionen vorgesehen für Unternehmen, welche sich nicht an diese sehr bescheidenen gesetzlichen Vorgaben hielten, so die Mitteilung.

Travail Suisse und seine Verbände hätten sich deshalb entschieden, Unternehmen, welche gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen, auf einer Schwarzen Liste aufzuführen, heisst es weiter. Arbeitnehmende können Unternehmen, welche ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, anonym melden. Bestätige sich der Verdacht, werde das Unternehmen so lange auf der öffentlichen Schwarzen Liste aufgeführt, bis es seine Verfehlung korrigiert habe.

Aus den bisherigen Erfahrungen mit den Lohnanalysen habe sich gezeigt, dass Unternehmen vor allem dann wirksame Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit ergriffen, wenn sie sozialpartnerschaftlich eingebunden seien. Wenn die Lohnanalyse aufzeige, dass eine Diskriminierung vorliege, müssten die Unternehmen wirksame Massnahmen dagegen ergreifen.

Weiter fordert der Arbeitnehmendenverband, dass Unternehmen, die sich nicht an das Gleichstellungsgesetz halten, sanktioniert werden müssten. Weiter müssten die Toleranzschwelle sowie die Klausel abgeschafft werden, dass Lohnanalysen nur bis 2032 durchgeführt werden müssten.