Menschen mit Behinderungen werden bei der Wahl des Wohnorts und der Wohnform immer noch stark eingeschränkt, so der Branchenverband Inclusion Handicap in einer Mitteilung. Dabei sei die Niederlassungsfreiheit ein in der Bundesverfassung verbrieftes Recht, das für alle Menschen in der Schweiz gelte.
Auch die UNO-Behindertenrechtskonvention räume Menschen mit Behinderungen gleiche Wahlmöglichkeiten ein wie allen anderen Menschen. Im März 2024 hat der Nationalrat eine Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen beschlossen, so Inclusion Handicap. Nun sei es an der Sozialkommission des Ständerates, sich dazu zu äussern.
Heute wollten und könnten viele Menschen mit Behinderungen mit genügend ambulanter Unterstützung autonom wohnen. Die Herausforderung bestehe darin, genügend Angebote für ein selbstbestimmtes Wohnen zu schaffen. Die Gesetzesrevision soll deshalb bestehende Fehlanreize beseitigen, ambulante Unterstützungsleistungen fördern und Menschen mit Behinderungen auch den Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kanton ermöglichen, so Inclusion Handicap.
Gewisse Unterstützungsleistungen würden heute nur finanziert, wenn die betroffene Person in einem Heim lebü – sogar dann, wenn das autonome Wohnen insgesamt günstiger wäre. Das Gesetz sei aus der Zeit gefallen und stelle ein Hindernis für das ambulant unterstützte Wohnen zuhause dar. Ein Ressourcentransfer von institutionellen in ambulante Strukturen sei deshalb angezeigt.