Eine aktuelle rechtliche Orientierung zur Kinderrechtskonvention befasst sich laut Mitteilung des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen mit dem Klimanotstand, dem Verlust von Biodiversität sowie der allgegenwärtigen Umweltverschmutzung und skizziert Massnahmen zum Schutz des Lebens und der Lebensperspektiven von Kindern.
Der sogenannte Allgemeine Kommentar biete eine rechtliche Orientierung. Der aktuelle Kommentar definiere klar die Kinderrechte in Bezug auf die Umelt, die die Mitgliedsstaaten respektieren, schützen und erfüllen sollten, so die Mitteilung weiter.
So müsse bei allen umweltbezogenen Gesetzen, Massnahmen und Projekten eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Kinderrechte durchgeführt werden. Die Staaten müssen gemäss Mitteilung dem UN-Ausschuss in regelmässigen Abständen über ihre Fortschritte berichten.
Staaten könnten nicht nur für Umweltschäden innerhalb ihrer Grenzen, sondern auch für die Auswirkungen von Umweltschäden und Klimawandel jenseits ihrer Grenzen zur Verantwortung gezogen werden – insbesondere dann, wenn benachteiligte Kinder betroffen seien.
Zu den geforderten Massnahmen zählen laut Mitteilung der Ausstieg aus Kohle, Erdöl und Erdgas sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien. Auch die Verbesserung der Luftqualität und die Sicherung des Zugangs zu sauberem Wasser, die Transformation der industriellen Landwirtschaft und Fischerei in eine gesunde und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion sowie der Schutz der Biodiversität werden genannt.