Der Bundesrat hat einen Bericht zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden verabschiedet, der die Faktoren Zivilstand, Elternschaft, Alter, berufliche Stellung und Beschäftigungsgrad vertieft betrachtet. Ziel ist es, die Debatte über Lohngleichheit auf eine breitere Datenbasis zu stellen und zusätzliche Indikatoren in das reguläre Monitoring aufzunehmen, wie es das Postulat Dobler verlangte. «Faktoren wie Zivilstand, Elternschaft und Alter stehen in Zusammenhang mit unterschiedlichen Lohnniveaus von Männern und Frauen», so die Mitteilung.
Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) beträgt der Median-Bruttolohn 2022 in der Gesamtwirtschaft 6397 Franken für Frauen und 7066 Franken für Männer; dies entspricht einer Differenz von 9,5 Prozent zuungunsten der Frauen. Besonders deutlich fallen die Abstände bei Verheirateten aus: Verheiratete Frauen verdienen gemäss Analyse 16,0 Prozent weniger als verheiratete Männer, während bei Ledigen die Differenz 1,3 Prozent beträgt. Diese Muster bestätigt die Zerlegung der Lohnunterschiede: Bei Ledigen liegt die unerklärte Lohndifferenz bei 2,8 Prozent, bei Verheirateten bei 8,8 Prozent, womit verheiratete Frauen selbst bei vergleichbaren Profilen deutlich schlechter gestellt sind, heisst es im Bericht.
Die unterschiedliche Lohnentwicklung über den Lebensverlauf zeigt sich ebenfalls markant. «Im Allgemeinen steigt die Lohndifferenz mit zunehmendem Alter stetig an», heisst es in der Medienmitteilung. Verheiratete Frauen bis 29 Jahre verdienen 6,6 Prozent weniger als verheiratete Männer; in der Gruppe 30 bis 49 Jahre beträgt der Abstand 12,6 Prozent, ab 50 Jahren 19,7 Prozent. Der Bericht verknüpft die Lohnstrukturerhebung mit Bevölkerungsdaten und weist für Mütter eine stagnierende Lohnentwicklung zwischen 30–49 und 50+ nach, während die Löhne von Vätern im gleichen Zeitraum weiter zulegen. Dies wird als Hinweis auf eine «motherhood penalty» diskutiert.
Beim Beschäftigungsgrad zeigt die Auswertung ein doppeltes Gefälle: Zum einen wächst der geschlechtsspezifische Lohnabstand mit steigender Pensenhöhe – vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen 11,0 Prozent weniger als Männer –, zum anderen reduziert sich der Anteil vollzeitbeschäftigter Frauen im Laufe des Erwerbslebens deutlich, während Männer häufiger im Vollzeitregime verbleiben. Auch die berufliche Stellung wirkt als Verstärker: In Funktionen mit hohem Verantwortungsniveau liegt die Lohndifferenz bei 14,7 Prozent, in Positionen ohne Kaderfunktion bei 5,7 Prozent; gleichzeitig nimmt der Frauenanteil mit steigender Hierarchiestufe ab.
Die Ursachenanalyse trennt zwischen erklärten und unerklärten Anteilen. Ein Teil der Differenzen lässt sich durch strukturelle Merkmale wie Ausbildung, Branche oder Funktion erklären; ein beträchtlicher Teil bleibt jedoch unerklärt. Der Bundesrat betont den rechtlichen Rahmen: Variablen zur familiären Situation bieten zwar analytischen Mehrwert, «sie dürfen aber nicht als Rechtfertigung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden verwendet werden», hält der Bericht fest. Künftig will das BFS die zusätzlichen Indikatoren standardisiert berücksichtigen, um die Einflüsse von Alter und Zivilstand in der Berichterstattung konsistenter abzubilden.
