«Ohne klare rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen bleiben die Versorgungslücken bestehen», sagt Manuela Weichelt, Präsidentin von palliative.ch, in der Mitteilung. Vor allem die gesetzliche Verankerung der Palliative Care im Krankenversicherungsgesetz (KVG) fehle. «Wir wünschen uns konkrete Massnahmen, insbesondere eine klare Positionierung zur Verankerung der Palliative Care im KVG», ergänzt Corina Wirth, Geschäftsführerin von palliative.ch.
Worum geht es? Der Bericht des Bundesrates im Detail
Was steht nun tatsächlich im Bericht des Bundesrates? Auf 34 Seiten zeichnet das Dokument ein differenziertes, aber auch komplexes Bild der aktuellen Situation der Palliative Care in der Schweiz. Auslöser war die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) von 2020, die verlangte, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit sicherzustellen. Der Bundesrat räumt ein, dass trotz zahlreicher Massnahmen und einer nationalen Strategie zwischen 2010 und 2015 nach wie vor Versorgungslücken bestehen.
Palliative Care umfasst gemäss Definition des Bundesrates die umfassende Betreuung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohenden oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Das Ziel ist nicht Heilung, sondern die Linderung von Leiden, die Verbesserung der Lebensqualität sowie die Unterstützung der Angehörigen. Der Bericht betont die Bedeutung einer vorausschauenden Planung und einer ganzheitlichen Betreuung, die medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Dimensionen einbezieht. Doch gerade diese Ganzheitlichkeit wird zum Problem, denn viele dieser Leistungen fallen ausserhalb des KVG und sind damit weder standardisiert noch einheitlich finanziert.
Der Bundesrat stellt fest, dass die Datenlage zum tatsächlichen Bedarf sowie zu den Kosten in weiten Teilen unzureichend ist. Gerade bei der pädiatrischen Palliative Care fehlen belastbare Zahlen. Auch die Vergütungssysteme sind fragmentiert. Während die stationäre Behandlung über die SwissDRG-Fallpauschalen halbwegs abgebildet wird, klaffen im ambulanten Bereich und insbesondere bei den Pflegeleistungen grosse Lücken. Laut einer Studie von Polynomics liegen die Kosten stationärer Palliativfälle im Spital im Durchschnitt 15 Prozent über der aktuellen Vergütung. In Pflegeheimen ist der Mehraufwand für palliative Betreuung teils 85 Prozent höher als bei herkömmlicher Pflege.
Eine gesetzliche Regelung, wie von der Motion ursprünglich gefordert, schlägt der Bundesrat jedoch nicht vor. Stattdessen setzt er auf bestehende Mechanismen und empfiehlt vor allem den Kantonen, ihre Restfinanzierungen anzupassen. Er verweist auf die kommende einheitliche Finanzierung der Leistungen im KVG, die ab 2032 auch die Pflegeleistungen neu regeln soll. Diese Änderungen könnten perspektivisch eine sachgerechtere Vergütung ermöglichen. Doch selbst der Bundesrat gibt zu, dass dies noch Jahre dauern wird.
Allianz gegen die Unverbindlichkeit
Genau hier setzt die Kritik der Allianz an. Sie fordert neben der klaren gesetzlichen Verankerung der Palliative Care im KVG auch schweizweit einheitliche Finanzierungsmodelle, sowohl für die spezialisierte als auch die allgemeine Palliative Care. Besonders dringlich sei der Ausbau von Hospizstrukturen und mobilen Palliativdiensten. Heute existieren 28 spezialisierte Angebote, während es 2011 lediglich sechs waren. Doch diese Entwicklung reicht laut Allianz nicht aus, um die wachsende Nachfrage zu decken. Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf an Palliative Care bis 2050 um 25 bis 30 Prozent steigen wird, was in erster Linie auf die Alterung der Bevölkerung zurückzuführen ist.
Zudem kritisiert die Allianz die starke Abhängigkeit vieler Palliative-Care-Angebote von privaten Mitteln. Besonders Hospize und mobile Palliativdienste müssen oft über Spenden oder Stiftungen finanziert werden. In einzelnen Kantonen gibt es zwar Sonderlösungen: So verfügt der Kanton Schaffhausen über einen jährlich wiederkehrenden Kredit von 960’000 Franken zur Unterstützung palliativer Angebote, im Wallis werden Hospiz-Aufenthalte mit bis zu 655 Franken pro Tag unterstützt. Doch diese Insellösungen reichen nicht, um die Versorgung schweizweit sicherzustellen.
Zahlen und internationale Vergleiche
Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz im Mittelfeld. Laut der European Association for Palliative Care (EAPC) ist die Schweiz bei der Zahl spezialisierter Dienste zwar deutlich besser aufgestellt als noch vor zehn Jahren, bleibt aber hinter Ländern wie Österreich oder Frankreich zurück, die bereits früher damit begonnen haben, Palliative Care gesetzlich zu verankern . In Deutschland wurde die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bereits 2007 ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Dort existiert ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Betreuung für Patientinnen und Patienten mit komplexem palliativen Bedarf. Die Zahl der SAPV-Teams hat sich seit 2010 mehr als verdoppelt, aktuell gibt es über 400 solcher Teams . Auch Österreich hat im Rahmen der Gesundheitsreform 2013 klare Struktur- und Finanzierungsziele definiert und setzt diese mit nationalen Versorgungsplänen um. Frankreich wiederum hat Palliative Care bereits 1999 gesetzlich verankert und mehrfach nationale Aktionspläne verabschiedet, zuletzt 2021. Hier sind insbesondere die ambulanten Palliativnetzwerke stark ausgebaut, die oft direkt aus staatlichen Mitteln finanziert werden .
Kosten und mögliche Einsparungen
Spannend ist die Frage der Kosten. Palliative Care wird oft als teurer Bereich wahrgenommen, dabei zeigen zahlreiche Studien das Gegenteil. Die Gesundheitsausgaben von Menschen, die im Spital sterben, sind laut einer Analyse von Reich et al. doppelt so hoch wie bei jenen, die zu Hause sterben . Auch eine Schweizer Studie im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 67 kam zum Schluss, dass eine gut ausgebaute Palliativversorgung die Spitalkosten senken könnte. Patienten, die auf Palliativstationen versorgt werden, verursachen im Durchschnitt geringere Kosten als jene auf anderen Stationen, insbesondere weil unnötige Behandlungen vermieden werden . Der Bericht des Bundesrates spricht von einem möglichen Einsparpotenzial, falls durch ein besser koordiniertes Angebot Spitalaufenthalte reduziert werden könnten.
Doch das erfordert Investitionen. Laut Polynomics müssten die jährlichen Gesamtkosten für eine bedarfsgerechte Palliative Care in der Schweiz auf rund 2,2 Milliarden Franken steigen – fast eine Verdoppelung gegenüber den aktuellen Ausgaben von gut 900 Millionen Franken.
