Die Eidgenössische Migrationskommission EKM veröffentlichte Anfang Oktober 2024 zwei Untersuchungen zum Thema «Nothilfe» im Asylbereich: Ein Rechtsgutachten der Universität Neuenburg kommt zum Schluss, dass die gegenwärtige Situation für Kinder und Jugendliche in der Schweiz weder mit der UN-Kinderrechtskonvention noch mit dem internationalen Völkerrecht oder der Bundesverfassung vereinbar ist, so die Plattform humanrights.ch.
Eine Studie des Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) legt erstmals ausführliche empirische Daten zur Lebenssituation von ausreisepflichtigen, nothilfebeziehenden Kindern und Jugendlichen vor. Die Erkenntnisse seien besorgniserregend, so der Bericht.
Besonders besorgniserregend sei der schlechte psychische Zustand der Ausreisepflichtigen. So erlebten die Kinder und Jugendlichen verschiedene Formen von Kriminalität, regelmässige Polizeieinsätze oder Gewalt unter den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern. Auch werde die Unterbringung von Familien auf engstem Raum mit durchschnittlich fünf Familienangehörigen in einem Zimmer bemängelt.
Gleichzeitig werde kritisiert, dass die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen durch die oft abgeschiedene Lage der Unterkünfte und durch den häufigen Unterbringungswechsel deutlich erschwert sei, so der Bericht weiter. Kinder unter vier Jahren zeigten eine Unterstimulation und seien erheblichen Entwicklungsrisiken ausgesetzt. Bei Jugendlichen werde durch das Beschäftigungs- und Weiterbildungsverbot nach dem neunten Schuljahr die Berufsbiografie massiv beeinträchtigt.
Weiter seien die Kombination von beengten Wohnverhältnissen, Gewalt und Armut zusammen mit der psychischen Belastung der Eltern ein erheblicher Risikofaktor für Misshandlung. Gleichzeitig würden Gesundheitsfachpersonen nicht regelmässig einbezogen, die Kindesschutzbehörden selten eingeschaltet und die Verantwortlichkeiten seien unklar.
Für humanrights.ch bestehe die Notwendigkeit einer Reform der Nothilfe im Asylbereich, heisst es weiter. Um die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren, müssten die Behörden das Wohl und die Interessen des Kindes bei allen Entscheidungen im Migrationsbereich ins Zentrum stellen.