Die Invalidenversicherung (IV) der Schweiz hat im Jahr 2024 rund 57’700 Personen mit Massnahmen zur beruflichen Eingliederung unterstützt, was einem Zuwachs von 1’900 Personen gegenüber dem Vorjahr entspricht und fast einer Verdreifachung im Vergleich zu 2008 gleichkommt. Dies geht aus aktuellen Zahlen hervor, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am 2. Juli 2025 veröffentlicht hat. „Die verstärkte Ausrichtung auf die berufliche Eingliederung zeigt Wirkung“, heisst es in der Mitteilung des BSV, das damit auf die über Jahre hinweg steigenden Teilnehmerzahlen verweist.
Von den insgesamt rund 41’000 Personen, die 2024 eine berufliche Eingliederungsmassnahme abgeschlossen haben, konnten 46 Prozent direkt in eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Weitere 15 Prozent seien zwar wieder erwerbsfähig, hätten aber noch keine Anstellung gefunden. Bei etwa 37 Prozent sei eine Eingliederung aus unterschiedlichen Gründen nicht oder noch nicht möglich gewesen. Diese Zahlen lägen laut BSV weitgehend auf dem Niveau des Vorjahres.
Das Prinzip „Eingliederung vor Rente“ gilt weiterhin als Richtschnur für die Arbeit der IV. „Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft“, stellt das BSV klar. Besonders der Bereich der psychischen Krankheiten gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung: In mehr als der Hälfte aller Fälle (53 Prozent) seien psychische Erkrankungen die Ursache für die Invalidität gewesen, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (15 Prozent), Geburtsgebrechen (11 Prozent) und Unfällen (9 Prozent). Diese Verteilung habe sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert, so die Mitteilung weiter.
Die Kosten für berufliche Eingliederungsmassnahmen beliefen sich 2024 auf insgesamt 892 Millionen Franken, im Vergleich zu 886 Millionen Franken im Jahr 2023. Hinzu kommen 724 Millionen Franken für Taggelder, die an 35’100 Personen ausbezahlt wurden. Der Trend zu höheren Fallzahlen schlägt sich also auch finanziell nieder.
Der Ausbau der Eingliederungsinstrumente, insbesondere durch die Gesetzesrevisionen von 2008, 2012 und 2022, habe wesentlich zu diesen Entwicklungen beigetragen, erläutert das BSV. Vor allem die Einführung der Frühinterventionsmassnahmen durch die 5. IVG-Revision 2008 habe sich bewährt. „Ziel ist, bei gesundheitlichen Problemen frühzeitig reagieren zu können, solange eine Person noch im Arbeitsprozess drin ist. Dann ist die Chance am grössten, eine Invalidität zu verhindern“, so die Mitteilung. Für Versicherte mit psychischen Erkrankungen oder anderen chronisch verlaufenden Leiden, bei denen eine rasche Integration oft nicht möglich sei, seien zudem mit der Einführung und späteren Erweiterung der Integrationsmassnahmen wirksame Instrumente geschaffen worden.
Die berufliche Eingliederung gliedert sich gemäss BSV in vier zentrale Bereiche: Beratung und Begleitung, Frühinterventionsmassnahmen, Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung sowie berufliche Massnahmen wie Ausbildung, Umschulung oder Arbeitsvermittlung.
Einen positiven Trend verzeichnet das BSV auch beim längerfristigen Erfolg der Integrationsbemühungen: Rund 60 Prozent der Personen, die 2022 eine Eingliederung abgeschlossen haben, konnten ein Jahr später ein eigenes Einkommen erzielen. 2021 habe dieser Anteil noch bei 55 Prozent gelegen. „Dies zeigt, dass die berufliche Eingliederung nachhaltig wirkt“, hebt das BSV hervor.
Der vollständige Bericht „Berufliche Eingliederung durch die Invalidenversicherung: Überblick über die Eingliederungstätigkeit 2024“ ist auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen verfügbar und bietet weitere Details zu den aktuellen Entwicklungen.
