Zürcher Abstimmung zu Wartefristen vor Stipendien für Berufsausbildung

21. Aug 2024

Ein überparteiliches Komitee möchte die fünf Jahre Wartefrist abschaffen, die vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in Zürich einhalten müssen, bevor sie ein Stipendiums für eine Berufsausbildung beantragen können.

Heute müssen vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer fünf Jahre warten, bis sie ein Stipendium für eine Berufsausbildung im Kanton Zürich beantragen dürfen, so das überparteiliche Komitee Ja zum Bildungsgesetz in einer Medienmitteilung, die auf der Internetseite des HEKS veröffentlicht wurde. Diese künstliche und unnötige Hürde solle jetzt abgeschafft werden.

Am 22. September 2024 wird im Kanton Zürich über die Parlamentarische Initiative betreffend Änderung im Bildungsgesetz abgestimmt. Ein rascher Zugang zu Stipendien helfe, dass talentierte Personen zeitnah eine Berufsausbildung absolvierten, sich damit nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrierten und ihr eigenes Geld verdienen könnten, so die Mitteilung.

Stipendien ermöglichten es jungen Menschen, die kein ausreichendes Einkommen haben, rasch in eine Berufsausbildung einzusteigen. Es bestehe sowohl gesellschaftlich als auch volkswirtschaftlich ein Interesse, dass sich möglichst alle Personen aus dem Asylbereich mit einem vorläufigen Bleiberecht nachhaltig in die Arbeitswelt integrierten, heisst es weiter.

Möglichst alle Menschen, auch alle jungen Geflüchteten, sollten eine berufliche Ausbildung absolvieren können, so die Mitteilung. Als qualifizierte Arbeitskräfte würden sie später einen wertvollen Beitrag in der Wirtschaft leisten.

Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung würden junge Geflüchtete ihr Leben selbst finanzieren und Steuern bezahlen können, so die Mitteilung. Jeder Franken, der in die Bildung von Geflüchteten investiert werde, lohne sich. Der Staat spare langfristig, wenn Steuererträge stiegen und Kosten der Sozialhilfe wegfielen. Die Gemeinden würden mit Stipendien bei der Sozialhilfe entlastet.