Für die Vorlage stimmten 298’813 Personen, dagegen 139’933. Nur die Gemeinden Trüllikon und Fischenthal lehnten sie ab. Ausgenommen von der neuen Vorgabe bleiben Psychiatrien und Gefängnisse.
Bislang konnten Spitäler und private Institutionen im Kanton Zürich einen assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten untersagen. Bei einem assistierten Suizid nimmt eine Person die zum Tod führende Handlung selbst vor. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie urteilsfähig ist und einen dauerhaften Sterbewunsch hat.
Die Abstimmung geht auf die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zurück. Der Kantonsrat nahm das Anliegen auf und erarbeitete einen Gegenvorschlag. Die Initiantinnen und Initianten zogen ihre Initiative daraufhin zurück; gegen den Gegenvorschlag wurde jedoch das Referendum ergriffen.
Für Alters- und Pflegeheime, auch für private und christlich geprägte Einrichtungen, betrifft der Entscheid den Umgang mit existenziellen Fragen am Lebensende unmittelbar. Wie im Vorfeld der Abstimmung berichtet, stand dabei das Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung, dem jeweiligen Leitbild einer Institution sowie der Belastung von Mitarbeitenden und Mitbewohnenden im Zentrum. Die Pflicht zur Zulassung bedeutet nicht, dass Mitarbeitende an einem assistierten Suizid mitwirken müssen.
Der Kirchenrat der Reformierten Kirche Kanton Zürich hatte den Gegenvorschlag unterstützt und ein Ja empfohlen. Nach seiner Einschätzung verbindet die Vorlage Selbstbestimmung am Lebensende mit dem Schutz besonders verletzlicher Menschen. Der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain hatte die Vorlage dagegen abgelehnt und den assistierten Suizid grundsätzlich infrage gestellt.
Auch aus den Parteien kamen unterschiedliche Reaktionen. SP, GLP, Grüne und Mitte begrüssten den Entscheid als Stärkung der Selbstbestimmung. Die SVP bedauerte das Resultat, erklärte aber, sie akzeptiere es. Sie kündigte an, die Umsetzung zu beobachten; insbesondere müsse geklärt werden, dass Mitarbeitende nicht zur Mitwirkung verpflichtet würden.
Für die diakonische Arbeit und die Pflege stellt sich damit weiterhin die Aufgabe, Menschen am Lebensende sorgfältig zu begleiten und zugleich Mitarbeitende zu schützen. Die konkrete Umsetzung in den Institutionen wird zeigen müssen, wie sie Verfahren, Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen sowie den Umgang mit unterschiedlichen Haltungen ausgestalten.
