Zustände in einigen Bundesasylzentren für Flüchtlingshilfe nicht haltbar

2. Nov 2022

Die Rechte von Geflüchteten müssen gewahrt sein, so die Schweizerische Flüchtlingshilfe vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in einigen Bundesasylzentren.

Die Lage in den Bundesasylzentren sei aufgrund der vielen Geflüchteten aus der Ukraine und der Zunahme der Asylgesuche in den letzten zwei Monaten sehr angespannt, so die Schweizerische Flüchtlingshilfe in einer Medienmitteilung.

So seien die Zustände in einigen Bundesasylzentren insbesondere in der Nordwestschweiz und der Westschweiz nicht haltbar. Man begrüsse daher die Einführung der für solche ausserordentlichen Situationen vorgesehenen Notfallmassnahmen, welche die Lage entspannen sollten.

Im Notfallregime werde das Asylverfahren dezentralisiert und einige Schritte würden beschleunigt. Es bestehe das Risiko, dass die Rechte der Geflüchteten darunter leiden. Es gebe Standards zugunsten der Geflüchteten, die auch in der aktuellen Ausnahmesituation eingehalten werden sollten, so die SFH.

Insbesondere der Kindesschutz müsse bei der Unterbringung, Betreuung und im Asylverfahren gewährleistet sein: unbegleitete Kinder und Jugendliche müssten Zugang zu einer Vertrauensperson haben und getrennt von den Erwachsenen untergebracht sein.

Die Asylverfahren müssten auch mit den Notfallmassnahmen korrekt ablaufen und Verfahrensgarantien, wie etwa der Zugang zum Rechtsschutz und der Anspruch auf rechtliches Gehör, müssten eingehalten werden.

Das Asylverfahren sei ohnehin schon stark beschleunigt und getaktet. Der Rechtsschutz sei aufgrund der aktuellen Lage voll ausgelastet. Damit er die ihm übertragene Verantwortung effektiv wahrnehmen kann, sollte auch im Notfallregime genügend Zeit für die einzelnen Verfahrensschritte vorgesehen werden, so die Mitteilung. Eine Fehlbeurteilung könne für die Geflüchteten schwerwiegende Konsequenzen haben und führe zu einer Zunahme von Beschwerden.