Friedliche Demonstrationen seien ein Recht, das die Staaten respektieren und schützen müssten, so Amnesty International in einer Meldung. In mehr als 85 Ländern wendeten die Behörden jedoch unrechtmässige Gewalt an, um Proteste niederzuschlagen.
Auch in der Schweiz werde Protest häufig eher als Bedrohung angesehen anstatt als Chance, die Demokratie gemeinsam zu gestalten, so die Mitteilung weiter. Das enorme Potenzial von Protest als Initialzündung für menschenrechtliche Errungenschaften, die sowohl für Minderheiten wie auch für die Gesamtgesellschaft wichtig seien, werde völlig verkannt, wenn Demonstrantinnen und Demonstanten in der Medienberichterstattung oder durch politische Akteurinnen und Akteure als gewaltbereit Chaotinnen und Chaoten dargestellt würden.
Die Organisierenden und die Teilnehmenden von Protesten müssten in der Schweiz mit einschneidenden Konsequenzen rechnen, so die Mitteilung weiter. Dazu zählten Kostenüberwälzung für Polizeieinsätze oder Sachbeschädigungen, Gerichtsverfahren, Überwachungsmassnahmen oder der Eintrag in das Strafregister.
Zudem gelte in allen grösseren Schweizer Städten, wo regelmässig Demonstrationen stattfänden, eine Bewilligungspflicht. Diese sei eine völkerrechtswidrige Einschränkung des Rechts auf Protest, wenn die Erteilung einer Bewilligung an Bedingungen geknüpft sei, die unangemessene Hürden für die Organisation eines Protests darstellten und so vor der Ausübung des Rechts auf Protest abschreckten. Diese solle durch eine einfache Meldepflicht ersetzt werden.
Auch gebe es keine unabhängige Untersuchungs- und Beschwerdestelle für mutmassliche Polizeigewalt. Dadurch sei es nicht möglich, das tatsächliche Ausmass der Anwendung von Gewalt durch die Polizei im Rahmen von Protesten festzustellen.