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Arbeitnehmendenverband bemängelt fehlende Transparenz bei Lohngleichheitsanalyse
Die Frist für Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden ist verstrichen. Es fehle jedoch an Transparenz und Sanktionen, so der Arbeitnehmendenverband Travail Suisse.
Bis 30. Juni 2021 müssen sämtliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden laut revidiertem Gleichstellungsgesetz eine Überprüfung der Lohngleichheit durchgeführt haben, so Travail Suisse in einer Medienmitteilung.
Die Gesetzesrevision sei ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngleichheit, habe aber diverse Schwachstellen. So müssten die Ergebnisse der Lohnanalyse nirgends gemeldet werden, es bestehe also keinerlei Transparenz. Niemand wisse, wie viele Unternehmen die Anaylse tatsächlich durchgeführt hätten. Auch fehlten Kontrollen oder Sanktionen im Gesetz gänzlich.
Auch sei der Geltungsbereich ab 100 Mitarbeitenden viel zu hoch, damit seien lediglich 0,9 Prozent der Schweizer Unternehmen und eine Minderheit der Arbeitnehmenden von den Gesetzesbestimmungen betroffen.
Man habe deshalb erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Eidgenössische Gleichstellungsbüro ein zusätzliches Analysetool lanciert habe, das eine Lohnanalyse bereits ab zwei Mitarbeitenden ermögliche.
Mit einer eigenen Plattform möchte der Verband Schwachstellen des Gesetzes schliessen. Unter www.respect8-3.ch wird eine weisse Liste solcher Unternehmen geführt, die sich zwecks durchgeführter Lohngleichheitsanalyse dort anmelden. Man plane, die Plattform mit einer schwarzen Liste solcher Unternehmen zu ergänzen, die sich nicht an die Vorgaben der Gesetzesrevision hielten.