Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, Menschen vor Armut und Ausgrenzung zu schützen und allen ein Leben in Würde zu garantieren, so das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS in einer Medienmitteilung. Dies sei in der Bundesverfassung festgeschrieben und gelte für die gesamte Schweizer Bevölkerung.
Jedoch wurde das Recht auf Sozialhilfe für Menschen ohne Schweizer Pass mit dem Inkrafttreten des verschärften Ausländer- und Integrationsgesetzes im Januar 2019 stärker mit dem Aufenthaltsrecht verknüpft.
Seit 2019 müssen armutsbetroffene Personen ohne Schweizer Pass um ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz fürchten, wenn sie Sozialhilfe beziehen, selbst wenn sie schon länger als zehn Jahre in der Schweiz leben, viele Jahre hier gearbeitet haben oder sogar hier geboren sind, so das HEKS weiter.
Eine Gesetzesverschärfung, die den sogenannten missbräuchlichen Sozialhilfebezug sanktionieren sollte, sanktioniere heute armutsbetroffene Menschen ohne Schweizer Pass. Insbesondere ältere oder kranke Personen sowie Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, die ein legitimes Anrecht auf Sozialhilfe haben und von der Migrationsbehörde dennoch einen Wegweisungs- oder Rückstufungsentscheid erhalten, so die Mitteilung.
Menschen ohne Schweizer Pass, die Sozialhilfe bezögen, litten enorm unter der Androhung aufenthaltsrechtlicher Konsequenzen. Der psychische Druck mache krank, erschwere die soziale Teilhabe und den beruflichen Wiedereinstieg. Viele verzichteten aus Angst ganz auf den Bezug von Sozialhilfe.
Verschuldung sei dabei häufig der Beginn eines Teufelskreises. Die Folgen seien höchst prekäre Lebenssituationen. Es drohe der Verlust der Wohnung. Auf notwendige ärztliche Behandlungen werde verzichtet. Die berufliche Integration werde weiter erschwert. Armut und Ausgrenzung nähmen zu.