Behindertenverbände kritisieren Entwurf des Gleichstellungsgesetzes

14. Dez 2023

Nach einer ersten Durchsicht des Entwurfs zum Behindertengleichstellungsgesetz zeigen sich die Behindertenverbände enttäuscht. Der Bundesrat habe es verpasst, die drängenden Probleme konsequent anzugehen.

Menschen mit Behinderungen sehen sich täglich mit zahlreichen Barrieren und Benachteiligungen konfrontiert, so der Verband Inclusion Handicap in einer Mitteilung. So erführen sie auf dem Arbeitsmarkt deutlich häufiger Gewalt und Diskriminierungen und seien nach wie vor einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt als der Rest der Bevölkerung.

Auch der erschreckende Stand bei der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr zeige, dass ihre Interessen nicht die nötige Priorität erhielten. Dies liege zum grossen Teil an der unzureichenden Umsetzung der Behindertenrechte in nahezu allen Lebensbereichen, so die Mitteilung weiter.

Die im März 2023 angekündigte Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes habe den Behindertenverbänden die berechtigte Hoffnung gegeben, dass der langjährige Ruf nach einer nachhaltigen Stärkung der Behindertenrechte endlich gehört worden sei. Die nun präsentierten Vorschläge griffen aber deutlich zu kurz.

So erfordere tatsächliche Gleichstellung beispielsweise die Gewährleistung der freien Wahl der Wohnform und die Bereitstellung von Hilfestellungen und Assistenz, damit betroffene Menschen möglichst selbstbestimmt leben könnten, so Inclusion Handicap.

Zudem sei es unverständlich, dass im Entwurf keine neuen Regulierungsschritte für die verfehlte Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr vorgesehen seien. Wolle der Bundesrat die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirklich stärken, seien nun griffige Massnahmen erforderlich.

Im Gegensatz zu den Kantonen bei der Erarbeitung ihrer Behindertengleichstellungsgesetze habe der Bund zudem darauf verzichtet, Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände miteinzubeziehen, so die Mitteilung weiter. Dies wäre jedoch notwendig, um wirkungsvolle gesetzliche Massnahmen gegen die Diskriminierungen zu ergreifen, die Menschen mit Behinderungen tagtäglich erfahren.

Die aktuelle Revisionsrunde zeige auf, dass es eine klare Verpflichtung der Gesetzgeber von Bund und Kantonen brauche.