Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn freue sich über die grosszügige Unterstützung, die zurzeit die ukrainischen Flüchtlinge erfahren, so die Resolution, die von der Sommersynode verabschiedet wurde. Die Schweiz zeige mit ihrem grossen Einsatz, wie Menschen im Exil aufgenommen werden könnten.
Angesichts der Solidarität und Flexibilität der Behörden stelle die Synode fest, dass das Asylverfahren in der Schweiz für alle schutzsuchenden Personen nachhaltig verbessert werden müsse, unabhängig davon, ob sie aus der Ukraine oder einem anderen Staat kämen, so die Resolution weiter.
So müsse die Familienzusammenführung unabhängig vom Status erleichtert werden. Die private Unterbringung solle auch im erweiterten Asylverfahren ermöglicht werden. Das Leben in einer Sammelunterkunft sei nicht kindgerecht.
Weiter solle die Reisefreiheit gewährt werden. Im Unterschied zu Flüchtlingen aus anderen Kriegs- und Krisengebieten könnten Ukrainerinnen und Ukrainer frei in die Schweiz ein- und ausreisen. Personen, die sich in einem ordentlichen Asylverfahren befänden und vorläufig Aufgenommene könnten die Schweiz nicht oder nur unter restriktiven Bedingungen verlassen und wieder einreisen.
Der Abschluss von Ausbildungen solle erleichtert werden, fordert die Resolution weiter. Dies unabhängig davon, woher eine Person stamme und unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Auch abgewiesene Personen sollten die Möglichkeit haben, eine Ausbildung oder Berufslehre abzuschliessen, umso mehr, wenn sie in der Schweiz zur Schule gegangen seien.
Schliesslich solle die Lage von abgewiesenen Flüchtlingen überprüft werden, die seit mehreren Jahren von Nothilfe lebten und nachvollziehbare Angst hätten, in ihr Land zurückzukehren. Die Hürden für den Erhalt einer Härtefallbewilligung sollten gesenkt werden.