CH: Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Der Runde Tisch hat seine Aufgaben erfüllt
Gestern hat in Bern die letzte Sitzung des Runden Tisches für die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 stattgefunden, der zur Aufarbeitung des an den Opfern begangenen Leids und Unrechts beigetragen hat.
Der 2013 eingesetzte Runde Tisch war paritätisch zusammengesetzt aus Opfern einerseits und aus Vertreterinnen und Vertretern der Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie weiterer Organisationen anderseits. Der Runde Tisch hatte den Auftrag, eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 vorzubereiten und in die Wege zu leiten, wie das Bundesamt für Justiz gestern mitteilte.
Zunächst unterstützte der Runde Tisch den Aufbau von Anlaufstellen in den Kantonen und schuf einen Soforthilfefonds für Härtefälle. Im Juli 2014 verabschiedete er einen Bericht mit Massnahmenvorschlägen zuhanden der politischen Behörden. Darin schlug er insbesondere finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer vor, aber auch deren Beratung und Betreuung, eine umfassende Akteneinsicht sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung “dieses dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte”, so das Bundesamt.
Bisher sind 5261 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 25 000 Franken eingegangen; die ersten Beiträge konnten im Januar 2018 ausbezahlt werden. Personen, die sich als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betrachten, können laut Bundesamt für Justiz noch bis zum 31. März 2018 ein entsprechendes Gesuch einreichen. Sie können sich dabei unentgeltlich von den kantonalen Anlaufstellen und Staatsarchiven unterstützen lassen.