Aktuelles

CH: Räte einigen sich bei Lohnanalysen

Dez 4, 2018 | Archiv, Gender- und Gleichstellungsfragen

National- und Ständerat sind sich einig: Grosse Unternehmen müssen künftig nachweisen, ob sie Männern und Frauen gleich bezahlen. Die Vorlage des Bundesrates ist bereit für die Schlussabstimmung.

Unternehmen ab 100 Beschäftigte werden verpflichtet, eine Lohnanalyse durchzuführen. Lernende werden nicht angerechnet. Darauf haben sich National- und Ständerat geeinigt.

Zunächst wollte der Nationalrat nur Unternehmen mit 100 Vollzeitstellen verpflichten. Justizministerin Simonetta Sommaruga wies laut SDA-Meldung darauf hin, dass fast 75 Prozent aller Teilzeitarbeitenden Frauen seien. Ausgerechnet Betriebe, die viele Frauen beschäftigten, würden dann von der Pflicht zur Lohnanalyse entbunden.

0,9 Prozent der Unternehmen in der Schweiz müssen nun Lohnanalysen durchführen. Darin sind 46% der Arbeitnehmenden beschäftigt. Nach Willen des Bundesrates wären alle Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden verpflichtet worden. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54% der Arbeitnehmenden erfasst worden.

Die Pflicht zur Lohnanalyse wird nach Willen der Räte auf 12 Jahre befristet. Zudem werden Unternehmen von weiteren Analysen befreit, sobald sie nachweislich die Lohngleichheit einhalten. Sanktionen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Die Arbeitnehmenden müssen jedoch über das Analyseergebnis informiert werden. Börsenkotierte Gesellschaften sollen dies im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.