Ein neuer Berufseinstieg in das sozialdiakonische Amt

Ein neuer Berufseinstieg in das sozialdiakonische Amt

Erstmals im Herbst 2016 starteten fünfzig Frauen und Männer ihre Ausbildung zur Gemeindeanimatorin HF / zum Gemeindeanimator HF.

Magazin

Ein neuer Berufseinstieg in das sozialdiakonische Amt

Nach einer über zehnjährigen Planungs- und Konzeptionierungsphase haben es Vertreterinnen und Vertreter des Landeskirchen gemeinsam mit kirchlichen und sozialen Ausbildungsorganisationen erreicht, dass die Ausbildung zur Gemeindeanimatorin HF / zum Gemeindeanimator HF offiziell anerkannt wurde und nun im Herbst 2016 mit einem ersten Ausbildungsgang starten konnte.

Erstmals im Herbst 2016 starteten fünfzig Frauen und Männer ihre Ausbildung zur Gemeindeanimatorin HF / zum Gemeindeanimator HF in den beiden Ausbildungsstätten curaviva.ch Höhere Fachschule für Gemeindeanimation und TDS Aarau. Dieser Meilenstein in der Berufsbildung ist von grosser Bedeutung für die Sozialdiakonie, die Jugend- und der Altersarbeit. Mit der Gemeindeanimation entsteht neben den zwei bestehenden Berufsprofilen, Soziale Arbeit und Sozialpädagogik, ein drittes, das einen optimalen Zugang zum Arbeitsfeld der Sozialdiakonie ermöglicht. Die Aufgaben der Gemeindeanimation setzen in präventiver Hinsicht im sozialen Raum an und sind mit keinem gesetzlichen Auftrag verbunden, wie dies in den klassischen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit und der Sozialpädagogik oft der Fall ist. «Die dipl. Gemeindeanimatoren/-animatorinnen HF sind Fachpersonen für die Unterstützung der Bevölkerung bei der Teilhabe an der Gesellschaft und Gemeinschaft. Grundanliegen ist die Verbesserung des sozialen Zusammenlebens im Gemeinwesen. Ziel ist es, Einzelne und Gruppen zu aktivieren und zu befähigen, am gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Leben teilzunehmen und es mitzugestalten. Damit soll deren Lebensqualität und Entwicklung gefördert und ein Beitrag zum sozialen Zusammenhalt geleistet werden», so die von Savoirsocial festgehaltene Zielsetzung zum Lehrgang. Diese Zielsetzung zur Gemeindeanimation entspricht in weiten Teilen dem sozialdiakonischen Auftrag von Kirchen und Kirchgemeinden. Kirchgemeinden gewinnen mit Gemeindeanimatorinen und Gemeindeanimatoren Mitarbeitende mit Knowhow für den Gemeindeaufbau.

Fachpersonen für die Unterstützung der Bevölkerung bei der Teilhabe an der Gesellschaft und Gemeinschaft

Womit zeichnet sich Gemeindeanimation aus?

Der erarbeitete Rahmenlehrplan zur Gemeindeanimation hält sieben Arbeitsprozesse fest, welche die Fähigkeiten der ausgebildeten Fachpersonen spiegeln.

  1. Situationsanalysen durchführen
  2. Angebote, Projekte und Aktivitäten planen
  3. Angebote, Projekte und Aktivitäten durchführen, begleiten, evaluieren und weiterentwickeln
  4. Gruppen und Einzelpersonen unterstützen
  5. Innerhalt und ausserhalb der Organisation arbeiten und zusam-menarbeiten
  6. Das Arbeitsfeld nach innen und aussen weiterentwickeln
  7. Sich als Berufsperson weiterentwickeln

Die Gemeindeanimatorinnen und -animatoren analysieren den Sozialraum mit Fokus auf ihren Arbeitsauftrag, den ihnen die Kirchgemeinde oder eine andere Arbeitgeberin gibt. Im Auftrag Jugendarbeit zum Beispiel wird dadurch ersichtlich, ob und wie sich junge Menschen vor Ort treffen und wo Initiativen zu Gunsten der Jugend erforderlich sind. Erwünschte Neuerungen gehen Gemeindeanimatorinnen und -animatoren direkt mit den Zielgruppen an. Sie sind Expertinnen und Experten in der Arbeit mit Freiwilligen.

Das Fachwissen der Gemeindeanimation dient nicht nur in der Jugendarbeit, sondern kann auch in der Quartier- oder Gemeinwesenarbeit eingesetzt werden. Ein weiteres Feld wird sich in der Altersarbeit eröffnen, wo das Engagement in Palliative Care zweifelslos auf Ressourcen von Freiwilligen angewiesen ist. Gemeindeanimatorinnen oder Gemeindeanimatoren HF multiplizieren das freiwillige Engagement und leisten damit einen wichtigen zivilgesellschaftlichen Beitrag, was wiederum den Sozialstaat entlastet.

Witikon; Wikimedia/Roland zh

Wie ist die Gemeindeanimation entstanden?

Das Staatssekretariat für Beruf, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigte den Rahmenlehrplan «dipl. Gemeindeanimatorin HF / Gemeindeanimator HF» am 22. September 2014. Bis zu dieser eidgenössischen Anerkennung brauchten die Projektträger und Auftraggeber einen langen Atem. Ausgehend von Jugendarbeitskreisen und der damaligen Höheren Fachschule Luzern erfolgte eine erste Projektinitiative im Jahr 2003 mit dem Berufstitel Jugendarbeit HF. Das Projekt wurde im Jahr 2009 nach kritischer Qualitätsprüfung beim SBFI (damals Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT) wegen ablehnender Haltung des Trägers Savoirsocial eingestellt. Savoirsocial signalisierte aber Offenheit für eine breitere Ausbildung, welche nicht nur auf die Jugend fokussiert.

Die Deutschschweizerische Diakoniekonferenz (DDK) und Curaviva nahmen den Ball auf und reichten im Jahr 2010 beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ein Gesuch zur Erarbeitung eines neuen Rahmenlehrplans «animatorisches Profil» (prov. Titel) ein. Das BBT stimmte dem Gesuch zu und machte die Bahn für den Projektauftrag von DDK und Curaviva frei. Nach vier Jahren war es soweit, Curaviva und das TDS Aarau entwickelten je eigene Ausbildungsgänge, die sich am genehmigten Rahmenlehrplan ausrichten. Im Herbst 2016, sechs Jahre später, starteten sie ihre ersten Ausbildungen mit dem Profil «Gemeindeanimation».

Was nützt die Gemeindeanimation den Kirchgemeinden? Einschätzungen am Beispiel der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn

Die Kirchgemeinden engagieren sich vielfältig für die solidarische Gemeinde welche den diakonischen und seelsorgerlichen Dienst umfasst. Neben vielen Freiwilligen tragen qualifizierte Fachpersonen zur Umsetzung dieses Dienstes bei, der für letztere in einer Verordnung als sozial-diakonischer Auftrag präzisiert wird: «(Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn) […] erfüllen den diakonischen Auftrag im Besonderen mit Angeboten zugunsten benachteiligter und bedrängter Menschen im sozialen und politischen Alltag. Der sozialdiakonische Dienst hat zum Ziel, die Entwicklung in Staat, Gesellschaft, Kultur und Kirche im Sinn dieses Auftrags zu unterstützen. Er fördert das Zusammenleben und das gegenseitige Verständnis der Menschen». Neben dieser Zielsetzung hält dieselbe Verordnung fest: «Die einzelnen Aufgaben des sozialdiakonischen Dienstes richten sich nach den Bedürfnissen der Menschen und der Gesellschaft, den Erfordernissen der gegebenen Situation und den Möglichkeiten der Kirchgemeinden.

Mögliche Aufgabenfelder sind namentlich

  • die Begleitung und Beratung von Kindern, Jugendlichen oder Eltern,
  • die Begleitung und Beratung von Menschen in besonderen Alters- und Lebenslagen,
  • die Begleitung und Beratung von Menschen, die aus psychischen, physischen, sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Gründen benachteiligt sind,
  • die Begleitung und Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • die Unterstützung der sozialen Integration und der Teilnahme und Teilhabe von Personengruppen und Familien unterschiedlicher Nationalität am Leben des Gemeinwesens oder eines Quartiers (sozialräumliche Arbeit),
  • das Schaffen von Kontakten und Netzwerken zwischen unterschiedlichen Personen, Gruppen und Institutionen (Netzwerkarbeit),
  • die Mitarbeit beim Aufbau der reformierten Gemeinde […]».

Die vorgestellte Ausbildung beinhaltet also Lerninhalte, die für die hier erwähnte Zielsetzung sowie die dazugehörigen Aufgaben qualifizieren. Dipl. Gemeindeanimatorinnen und -animatoren HF lernen, auf Menschen und Personengruppen zuzugehen mit der Absicht, Partizipation und Integration zu ermöglichen. Sie begleiten und beraten Menschen und schaffen mit ihnen zusammen unterschiedliche Begegnungsmöglichkeiten, aus denen heraus Initiativen umgesetzt werden können.

Arbeiten dipl. Gemeindeanimatorinnen und –animatoren HF in Kirchgemeinden, werden sie im sozialdiakonischen Auftrag mit kirchlich-theologischen Fragestellungen konfrontiert, was einer zusätzlichen Qualifikation im Umgang damit bedarf. Diese zusätzliche Qualifikation kann über RefModula oder den CAS Diakonie – Soziale Arbeit in der Kirche der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (zhaw) – Soziale Arbeit erworben werden. Das TDS Aarau bietet eine integrierte Ausbildung an, welche sogenannt doppelt qualifiziert. Eine doppelte Qualifikation, also sozialfachlich wie kirchlich-theologisch, bildet eine der Voraussetzungen zum sozialdiakonischen Amt, das von den kantonalen Kirchen vergeben wird. Die geforderte kirchlich-theologische Qualifikation bewegt sich im Rahmen von 100 bis 200 Ausbildungsstunden gegenüber der gewichtigen sozialfachlichen Qualifikation, welche eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung auf Tertiärstufe beinhaltet (5400 Std. ohne einschlägige Vorqualifikation). Eine davon ist die Gemeindeanimation HF. Das Diplom Gemeindeanimatorinnen HF / Gemeindeanimatoren HF qualifiziert besonders zielsicher für den Einstieg ins sozialdiakonische Amt und für die Umsetzung des damit verbundenen sozialdiakonischen Auftrags.

Der Text ist zuerst erschienen im Jahrbuch Diakonie Schweiz 1 (2017) – ISSN 2504-3994.

Stephan Schranz, MBA, lic. phil. und dipl. Sozialarbeiter

Leiter Bereich Sozial-Diakonie, Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn

Material