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Eine nationale Menschenrechtsinstitution für die Schweiz
Der Bundesrat hat die Vorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution NMRI gutgeheissen. Er verstärkt damit seinen Einsatz für die Menschenrechte, die in der Schweiz auch in der Bundesverfassung verankert sind, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung.
Die Schaffung einer NMRI für die Schweiz stehe seit langem auf der politischen Agenda, heisst es. Sie entspreche sowohl einer aussenpolitischen Forderung der UNO als auch einer innenpolitischen Erwartung. Über 120 Staaten haben bereits eine solche Institution, darunter fast alle europäischen Länder.
Die Unabhängigkeit dieser neuen Institution soll es ermöglichen, mit Behörden auf allen Staatsebenen, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen, der Privatwirtschaft, der Forschung und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten und deren menschenrechtliche Aktivitäten zu unterstützen, so der Bundesrat.
Mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR besteht seit 2011 ein befristetes Pilotprojekt. Eine externe Evaluation habe die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution und den Nutzen für die Schweiz bestätigt. Mit der Vorlage soll das Pilotprojekt durch eine dauerhafte, gesetzlich verankerte NMRI in der Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgelöst werden. Mit diesem Modell werde sowohl den Ergebnissen der Vernehmlassung, als auch den Vorgaben der UNO Rechnung getragen.
Die NMRI wird über eine eigene Rechtspersönlichkeit und über die notwendige Unabhängigkeit verfügen, betont der Bundesrat. Dies bedeute, dass sie ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres Mandats selber bestimmen und rasch auf aktuelle Entwicklungen reagieren könne. Ihre Aufgaben umfassen demnach Information und Dokumentation, Forschung, Beratung, Menschenrechtsbildung und Sensibilisierung sowie internationalen Austausch. Neben innerstaatlichen Menschenrechtsfragen soll ihr Mandat auch Fragen in Bezug auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte in der Schweiz erhalten.
Der Bund wird die NMRI mit einer Finanzhilfe von 1 Million Franken pro Jahr unterstützen. Ebenfalls beibehalten werden soll die universitäre Verankerung, die NMRI soll laut Mitteilung an einer oder mehreren Universitäten ihren Standort haben. Es sei dem Bundesrat ein Anliegen, die NMRI in enger Partnerschaft mit den Kantonen zu schaffen. Diese trügen wesentlich zur im internationalen Vergleich guten Menschenrechtslage in der Schweiz bei und spielten für den Schutz der Menschenrechte eine wichtige Rolle.