EKS blickt zum Menschenrechtstag auf Rechtsverletzungen in Katar

8. Dez 2021

Anlässlich internationalen Menschenrechtstages am 10. Dezember greift die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS Rechtsverletzungen in Katar auf.

Spätestens die Vorbereitungen zur Fussballweltmeisterschaft 2022 offenbarten die prekäre Lage der Arbeitsmigrantinnen und -migranten im Wüstenstaat, so die EKS in einer Medienmitteilung.

Zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ACAT Schweiz spreche sich die EKS anlässlich des Menschenrechtstages am 10. Dezember für die Einhaltung der Menschenrechte in Katar aus.

Die bei uns selbstverständlichen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte hätten in dem Emirat keine Gültigkeit, so die Mitteilung. Das werfe die grundsätzliche Frage nach den Kriterien für die Vergabe von internationalen sportlichen Grossveranstaltungen auf. Auch wenn die FIFA sich eine Human Rights Policy gegeben habe, verbesserten sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen von ausländischen Arbeitskräften im Land kaum.

Verbunden mit dem Menschenrechtstag regt die EKS ihre Mitgliedkirchen und Kirchgemeinden laut Mitteilung an, sich mit dem Thema in Form von Andachten, Predigten und Gesprächen auseinanderzusetzen. Ausserdem lädt sie ein, die Arbeit von ACAT-Schweiz durch Kollekten und Spenden zu unterstützen.