Die Verhandlungen der letzten Monate hätten ergeben, dass es künftig je nach zurückgelegtem Fluchtweg deutlich einfacher sein werde, ein Asylgesuch ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abzulehnen, so die Mitteilung.
Verschärfungen erfolgten daneben auch in vielen anderen Teilen der Reform. Wie der neue Solidaritätsmechanismus in der Praxis funktioniere, werde sich zudem erst noch zeigen müssen. Die äusserst komplexen Regeln beinhalteten diverse Ausnahmebestimmungen und erlaubten den Mitgliedstaaten, finanzielle Beiträge zu leisten, wenn sie keine Geflüchteten aufnehmen wollten, so die Flüchtlingshilfe.
Werde die Reform tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt, sollte sich die Schweiz aus Sicht der SFH wie schon bei früherer Gelegenheit an einer europäischen Lösung zur Umsiedlung von Schutzsuchenden beteiligen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Daneben brauche es aber vor allem mehr Solidarität mit schutzsuchenden Menschen. Weil mit dem EU-Pakt die Abschottung Europas weiter zunehmen werde, müsse die Schweiz mehr reguläre Zugangswege schaffen, über die schutzbedürftige Menschen sicher und unversehrt nach Europa und in die Schweiz einreisen können.
Nach einer finalen Genehmigung durch die Mitgliedstaaten dürfte der EU-Pakt noch vor Juni 2024 in Kraft treten, so die Flüchtlingshilfe. Angewendet werden die neuen Regelungen demnach ab Sommer 2026.