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Geschlechtergleichstellung weltweit nirgendwo vollständig erreicht
Weltweit besteht ein erhebliches Mass an Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern fort, betont die UNO-Frauenrechtskommission. Es gibt Fortschritte, aber kein Land hat die Geschlechtergleichstellung vollständig erreicht. Weltweit beträgt zum Beispiel das Lohngefälle über 31 Prozent.
Nach wie vor bestünden in allen Ländern der Welt strukturelle Hindernisse auf dem Weg zur Geschlechtergleichstellung, so das Eidgenössische Aussendepartement EDA in einer Medienmitteilung. Anlass war, dass die UNO-Mitgliedsstaaten zum 25. Jubiläums der 4. Weltfrauenkonferenz von Peking im Rahmen der Kommission für die Rechtstellung der Frau in New York eine politische Erklärung annahmen.
Armut, wirtschaftliche Ungleichheiten und diskriminierende Praktiken und Gesetze stellten grundlegende Herausforderungen für die Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking dar, so die Mitteilung. Alle UNO-Mitgliedsstaaten wurden demnach aufgefordert, Frauen eine uneingeschränkte und gleichberechtigte Mitsprache bei Entscheidungen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Gesellschaft zu gewährleisten.
Weltweit betrage das geschlechtsspezifische Lohngefälle nach wie vor über 31 Prozent. In der Schweiz verdienten Frauen 2016 im Durchschnitt jeden Monat 1455 Franken weniger als Männer. 44 Prozent dieses Lohnunterschieds könnten nicht erklärt werden und enthielten eine potentielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Mit dem Beitritt zur Equal Pay International Coalition (EPIC) und der Änderung des Gleichstellungsgesetzes habe die Schweiz zwei wichtige Schritte unternommen, um die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau zu erreichen.
Seit einigen Jahren engagiere sich die Schweiz zudem stark im Kampf gegen Gewalt an Frauen, so die Mitteilung. In der Schweiz sterbe alle zwei Wochen eine Person infolge häuslicher Gewalt, in der überwiegenden Mehrheit Frauen. Die Schweiz habe deshalb das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, unterzeichnet.
Die UNO-Kommission für die Rechtsstellung der Frau ist gemäss Medienmitteilung das zentrale Organ der UNO, das sich mit der Gleichstellung der Geschlechter befasst. Neben den offiziellen hochrangigen Delegationen, mit erfahrungsgemäss über 100 Ministerinnen und Ministern, nehmen normalerweise rund 5000 Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft an der Session teil. Die Schweiz wurde für vier Jahre (2020–2024) als stimmberechtigtes Mitglied in diese Kommission gewählt.