“Menschen mit Behinderungen sind genauso potenzielle Arbeitnehmer”
Einhundertsiebzig Jungpolitiker verlangen per Petition an den Bundesrat ein Label für eine vorbildliche Gleichstellung Behinderter in die Arbeitswelt. Wie steht es um die behinderten Menschen, die arbeiten wollen? Alles gut? Nein. Warum Zahlen nicht die ganze Wahrheit verraten.
Am 3. Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Wenige Wochen zuvor hat die Schweizer Jugendsession in Bern eine Petition an den Bundesrat gesandt: “Wir verlangen vom Bund, dass er ein Label für Unternehmen, Vereine und Stiftungen schafft, mit dem ihre guten Praktiken bei der Einbindung von Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsplatz bescheinigt werden können.” Fast alle der über 170 Jungpolitiker haben diese Petition verabschiedet. “Sag du der Politik, was sie sagen soll” lautete das Motto der Veranstaltung, die es seit der 700-Jahr-Feier der Schweizer Eidgenossenschaft 1991 gibt.
Das Thema der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschäftige die Jugend, hier sehe sie politischen Handlungsbedarf, betont Corinne Schwegler, Projektleiterin Jugendsession der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände. Mit einem solchen Label könnte das Engagement für die Einbindung von Menschen mit einer Behinderung gewürdigt werden, betonen die Jugendlichen. Um es zu erhalten, müsse eine “gesunde und angepasste Arbeitsumgebung gewährleistet werden”. Es sei nun Aufgabe des Parlaments, dies genau zu definieren.
Material
Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben
Als Menschen mit Behinderungen gemäß Gleichstellungsgesetz gelten rund 20% der Bevölkerung, weniger als 5% ist stark eingeschränkt. Im erwerbsfähigen Alter bis 44 Jahren sind unter 15% behindert, eine Zahl, die bis 64 Jahren auf knapp unter 30% ansteigt.
Was sagen die Zahlen zur Gleichstellung behinderter Erwerbstätiger? Die Erwerbsquote bezeichnet den Bevölkerungsanteil, der seine Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt anbietet, beinhaltet also Erwerbstätige und Arbeitslose. Diese Quote liegt für Menschen ohne Behinderungen bei 88%, bei Menschen mit Behinderungen bei 75% und bei Menschen mit stark einschränkenden Behinderungen bei 50%. Eine Behinderung ist also ein deutlicher Hinderungsfaktor zur Teilnahme am Arbeitsleben. Dass dies auch die Politik zugibt, zeigt der diesjährige Aufruf zum 3. Dezember von Bundespräsidentin Doris Leuthard. “Menschen mit Behinderungen werden heute leider immer noch oft bei der Stellensuche diskriminiert und finden häufig keine Arbeit”, heisst es da.
Die Zahlen würden noch um einiges unterschätzt, betont Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz. So würden Heimbewohnende von der BFS-Statistik gar nicht erfasst. Und: “Bedenklich stimmt, dass die Zahlen tendenziell zunehmen.”
Moser verweist noch auf ein anderes Problem: Über ein Viertel der Menschen mit einer Behinderung erleben Benachteiligungen und Gewalt am Arbeitsplatz – gegenüber 16 Prozent bei Menschen ohne Behinderungen. Am häufigsten haben Menschen mit Behinderungen unter Einschüchterungen, Mobbing und Belästigungen zu leiden. “Dies ist ein klarer Indikator, wie stark Personen aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden. Diese Zahlen sind alarmierend.”
Ein weiteres Problem seien die rund 20’000 Personen, die im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt, zum Beispiel in Werkstätten, beschäftigt sind. Sie seien häufig “abgeschoben” und unter sich. Moser: “Für Inclusion Handicap ist klar: Ohne Verpflichtungen, Anreize und Unterstützung für die Arbeitgeber wird sich die Situation nicht bessern.”
UN-Behindertenrechtskonvention: Von der Schweiz ratifiziert
INSOS, der nationale Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung, verweist auf die durch die Schweiz ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention. Die Umsetzung dieses “Meilensteins auf dem Weg zur Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen” werde durch vielfältige Barrieren verhindert. Die Konvention fordert die Anerkennung der Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und die Förderung ihres Beitrages zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt. Die Unterzeichnenden verpflichten sich zudem, Arbeitsstätten behindertengerecht zugänglich zu machen. Schließlich anerkennen die Vertragsstaaten das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit.
Aus Sicht der Elternvereinigung insieme gestaltet sich die Integration von Menschen mit geistiger Behinderung in den Arbeitsmarkt schwierig. Und dies, obwohl sie erfahrungsgemäß konstante und gute Leistungen erbringen, auch wenn sie manchmal langsamer arbeiten. Eine Schwierigkeit dabei: Nischenarbeitsplätze mit einfachen Tätigkeiten, die sich für eine sinnvolle Integration eignen, verschwinden immer mehr. In Bereichen wie Landwirtschaft, Gastgewerbe, Hauswirtschaft oder der Verwaltung gebe es jedoch Arbeit, die Mitarbeitende mit geistiger Behinderung durchaus meistern könnten. Die Erfahrung zeige, dass solche maßgeschneiderten Arbeitsplätze, die einfache Abläufe bündeln, auch für das Unternehmen interessant und gewinnbringend seien.
Gleichstellung: Es fehlt an Anreizen
Quantität ist also nicht gleich Qualität. Wie und wo genau behinderte Menschen in der Arbeitswelt eingesetzt werden, ob dies ihren Qualifikationen, Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht und ob hier wirklich alle Möglichkeiten der Integration ausgeschöpft werden, sind offene Fragen. Dass Statistiken nicht gründlich zwischen verschiedenen Formen einer Behinderung unterscheiden, spricht für die begrenzte Tauglichkeit als Leistungsausweis eines Sozialstaates. “Menschen mit Behinderungen sind genauso potenzielle Arbeitnehmer mit Potential, Qualifikationen und Stärken. Sie werden aber häufig auf ihre Behinderung reduziert”, so Marc Moser. Den Arbeitgebern fehle häufig “die Bereitschaft und die Sensibilität, aber auch die nötige Unterstützung”.
Ist ein Label also sinnvoll? “Eine gute Idee und ein machbares Zeichen der Wertschätzung Arbeitgebern gegenüber, welche Menschen mit Behinderungen eine Chance geben”, sagt Beat Urech, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Heimgärten Aargau, Wohnheim und Arbeitsplatz für Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen. “Um die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt steht es nicht zum Besten”, fügt Urech hinzu. Es fehle an Anreizen, “da genügt ein Label nicht”. Den Heimgärten sei es in den letzten zehn Jahren nur in drei Fällen gelungen, dass ein Mensch mit Beeinträchtigungen im ersten Arbeitsmarkt habe Fuss fassen können.
Die eigentliche Arbeit rund um das Label beginne soundso erst nach der Übergabe der Petition an die Bundeskanzlei, so Corinne Schwegler. In Gesprächen werden Parlamentarierinnen und Parlamentarier gesucht, welche die Anliegen teilen und bereit sind, die Forderung gemeinsam zu vertreten. Freilich bestünde kein Anspruch darauf, dass die Petition durch die Behörde behandelt wird. Einzig die Kenntnisnahme innert angemessener Frist sei verpflichten. Was “angemessene Frist” heißt, ist allerdings nirgends festgelegt.
“Manchmal braucht es auch einen Sondereffort”, so die Bundespräsidentin in ihrem Aufruf. Und: “Schön wäre es”, wenn weiter an der Integration von Menschen mit Behinderungen gearbeitet werde. Wie dieser schöne Sondereffort konkret aussehen könnte, sagt die Bundespräsidentin nicht.
«Flexibel, aber ausgebrannt?»
Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt und der Druck der ständigen Erreichbarkeit sind schlecht für die Gesundheit und das Familienleben. Gleichzeitig sind die Menschen dem technischen Fortschritt gegenüber aufgeschlossen. Ein Blick auf zwei aktuelle Studien.