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HEKS: “Ohne Zivilgesellschaft keine nachhaltige Entwicklung”

Jul 17, 2019 | Archiv, Menschenrechte und Antidiskriminierung

eDer Stärkung der Zivilgesellschaft wird viel zu wenig Rechnung getragen, sagt das HEKS zum Bundesbeschluss zur internationalen Zusammenarbeit IZA des Bundesrates. Ohne eine voll engagierte Zivilgesellschaft scheiterten die Entwicklungsziele der Agenda 2030.

Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS begrüsst in seiner Stellungnahme zum Entwurf zur IZA 2021-2024 die Ziele des Bundesrates, da sie alle einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 leisteten.

Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung seien jedoch Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele. Deshalb müsse ein verstärkter Fokus auf den Schutz und die Stärkung der Zivilgesellschaft gelegt werden. Deren Handlungsspielraum werde derzeit drastisch eingeschränkt, so lebten nur noch vier Prozent der Weltbevölkerung wirklich frei.

Doch wenn die Kritik verstumme, Einmischung bestraft werde und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt seien, beeinflusse das die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung negativ. HEKS hat zusammen mit zwei Partnern von Act Alliance eine Studie erarbeitet, die laut eigenen Angaben darlegt, dass die nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO (SDGs) ohne eine engagierte Zivilgesellschaft scheitern werden. Die Studie zeige, dass die bereits erreichten Fortschritte bei der Überwindung von Armut, Hunger und Ungleichheit durch politische und rechtliche Einschränkungen der Zivilgesellschaft gefährdet seien, so das HEKS.

Deshalb fordere HEKS den Schutz von bürgerlichen Grundrechten und die Stärkung einer diversen und inklusiven Zivilgesellschaft in Ziel 4 der Botschaft als Grundvoraussetzung für eine inklusive und nachhaltige Entwicklung zu ergänzen. Die IZA des Bundes solle sich der Förderung von Menschenrechten und demokratischen Prozessen verpflichten, um den globalen Trend von schrumpfenden Bürgerrechten einzudämmen. Zudem solle sich der Bund verstärkt für den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen und die Bekämpfung von Straflosigkeit stark machen.

Sowohl in der Schweiz wie auch in den Partnerländern müsse die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft langfristig angelegt sein und gegenseitiges Vertrauen fördern. Es seien zivilgesellschaftliche Akteure, die gewährleisteten, dass Arme und Benachteiligte gehört würden und Entwicklung auch bei ihnen ankommt, statt nur bei den Privilegierten.