Keine Chancengleichheit für Care Leaver

13. Jul 2022

Die kantonalen gesetzlichen Bestimmungen für Care Leaverinnen und Care Leaver sind unterschiedlich oder mangelhaft ausgestaltet, so das Kompetenzzentrum Leaving Care. Es sei noch viel zu tun.

Care Leaverinnen und Care Leaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in einem Heim oder einer Pflegefamilie verbracht haben und sich auf dem Weg in ein eigenständiges Leben befinden. Der Übergang ins Erwachsenenleben wird Leaving Care genannt.

Gerade die anspruchsvollen Wechsel in den Bereichen Wohnen, Ausbildung und Arbeit seien für Care Leaver hier gegenüber in ihren Familien aufgewachsenen Gleichaltrigen erschwert. Dadurch würden grundlegende Menschenrechte wie das Diskriminierungsverbot und das Recht auf soziale Sicherheit tangiert, so das Kompetenzzentrum Leaving Care. Auch seien sie mit einem sozialen Unterstützungssystem konfrontiert, welches nicht ausreichend auf die Lebenslage Leaving Care ausgerichtet sei.

Die betroffenen Jugendlichen hätten in ihrem Leben meist schwierige Erfahrungen gemacht, gleichzeitig werde ihnen eine kürzere Jugend zugestanden und eine maximale Dosis an Veränderungen zugemutet. Die Übergänge in den verschiedenen Lebensbereichen erfolgten parallel und im Vergleich zu Gleichaltrigen zu einem früheren Zeitpunkt. Sie zählten zu den am meisten von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personenkreisen.

Care Leaver seien verstärkt auf ein System sozialer Unterstützungsleistungen angewiesen. Diese Leistungen erwiesen sich insgesamt als nur schwer zugänglich, zu wenig koordiniert und nicht ausreichend ausgebaut oder vielfältig, so das Kompetenzzentrum Leaving Care. Es fehle an Kenntnis über die Lebenssituation und einer differenzierten Reaktion.

Damit längerfristig ein Wandel von erschwerenden in unterstützende Strukturen stattfinde, sei die Sensibilisierung wichtiger Akteurinnen und Akteuren aus Gesellschaft, Politik und Fachwelt notwendig. Weiter sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen in der ganzen Schweiz so weiterentwickelt und ausgebaut werden, dass sie den Bezug von Unterstützungsleistungen bei Bedarf bis zum 25. Altersjahr ermöglichten. Auch müssten die Bildungsschancen gesichert und die jungen Menschen in ihren Potenzialen gefördert werden.