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Kommission für Frauenfragen verlangt neue Definition der Vergewaltigung
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF fordert in ihrer Stellungnahme zur Revision des Sexualstrafrechts eine “Nur-Ja-heisst-Ja-Lösung” und eine neue Definition der Vergewaltigung.
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist zentral, so die EKF in einer Medienmitteilung. Wer ohne Einverständnis eine sexuelle Handlung über sich ergehen lassen müsse, dessen Integrität und Würde seien massiv verletzt.
Die sexuelle Selbstbestimmung müsse umfassender geschützt werden. Dazu sei ein Sexualstrafrecht nötig, welches das Einverständnis der involvierten Personen in eine sexuelle Handlung verlangt. Die EKF unterstützt deshalb die sogenannte «Nur-Ja-heisst-Ja-Lösung». Diese besagt, dass sexuelle Handlungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn alle Involvierten damit einverstanden sind.
Die in der aktuellen Revision vorgeschlagene «Nein-heisst-Nein-Lösung» sei ungenügend. Gemäss dieser Lösung müssten Opfer auch zukünftig darlegen und erklären, ob und inwiefern sie eine sexuelle Handlung abgelehnt hätten. Die EKF fordert einen Paradigmenwechsel: Die entscheidende Frage solle sein, ob das Opfer zugestimmt habe oder nicht.
Die EKF fordert weiter, den Tatbestand der Vergewaltigung auszuweiten. Darunter sollten alle sexuellen Übergriffe fallen, unabhängig davon, ob das Opfer genötigt wurde oder nicht. Für die EKF sei es zudem unverzichtbar, Vergewaltigung neu geschlechtsneutral zu definieren, so dass sie jedes nichteinvernehmliche Eindringen in den Körper umfasst.
Die EKF begrüsst es laut Mitteilung, dass mit der Revision auch andere sexuelle Übergriffe angemessener bestraft werden können. So sollen auch Täuschungen im medizinischen Bereich neu unter Strafe stehen. Zudem sei es der EKF ein Anliegen, dass neu sexuelle Belästigung auch dann bestraft wird, wenn sie durch Bilder oder in sozialen Medien stattfindet.