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Menschenrechte gelten auch während Demonstrationen

Jul 20, 2020 | Archiv, Menschenrechte und Antidiskriminierung

Der UNO-Menschenrechtsrat nimmt laut Aussendepartement auf Initiative der Schweiz eine Resolution über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Kontext friedlicher Demonstrationen an.

Der vor 14 Jahren gegründete UNO-Menschrechtsrat ist die zentrale internationale Institution für die Förderung, den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte weltweit, so das Eidgenössische Aussendepartement EDA in einer Medienmitteilung. Er setzt sich zudem dafür ein, dass Menschenrechtsverletzungen thematisiert und gemeinsame Lösungen zum Schutz der Menschenrechte gefunden werden.

Auf Initiative der Schweiz und Costa Ricas verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat nun eine Resolution, in der alle Staaten aufgefordert werden, die Menschenrechte im Kontext friedlicher Demonstrationen zu fördern und zu schützen, meldet das EDA. Die Resolution richte ein Hauptaugenmerk auf die Auswirkungen moderner Technologien auf die Menschenrechte während friedlichen Demonstrationen. In diesem Zusammenhang bekräftige die Resolution die Anwendbarkeit des Rechts, sich friedlich online und offline zu versammeln, und betone, wie wichtig es sei, dass Demonstrierende nicht durch Internetsperren oder Überwachung im digitalen Raum behindert würden.

Die Resolution erinnere auch daran, dass Einschränkungen, die in Krisenzeiten beschlossen werden, wie beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kampf gegen COVID-19, unter keinen Umständen als Vorwand für ein Verbot von Protesten oder eine Unterdrückung der Zivilgesellschaft dienen dürften.

Neben der Resolution zum Schutz der Menschenrechte bei friedlichen Demonstrationen legte die Schweiz laut Meldung eine weitere Resolution vor. Im Zentrum stehe der 15. Jahrestag des Weltgipfels 2005, im Rahmen dessen die UNO-Mitgliedstaaten das Konzept der Schutzverantwortung verabschiedet hätten. Das R2P-Konzept betone die Verantwortung von Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft, die schlimmsten Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Der 15. Jahrestag sei Anlass, das Bekenntnis zur Schutzverantwortung zu erneuern, und mit einer ersten thematischen Resolution im Menschenrechtsrat dessen Bedeutung bei der Umsetzung dieses wichtigen Konzeptes zu betonen.