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Nationale Kommission zur Verhütung von Folter zieht positive Bilanz

Jul 2, 2020 | Archiv, Gewaltschutz

Vor 10 Jahren wurde die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF geschaffen. In ihrem diesjährigen Tätigkeitsbericht zieht sie eine positive Bilanz über ihre Kontrollarbeit im Bereich von freiheitsentziehenden und freiheitsbeschränkenden Massnahmen.

Insgesamt stellt die Kommission fest, dass ihre Empfehlungen von den Behörden der überprüften Einrichtungen gut aufgenommen werden, so die Feststellung in einer Medienmitteilung zum Jubliäum. Im letzten Jahr führte die NKVF demnach insgesamt 23 Kontrollbesuche in Einrichtungen durch, in denen sich Personen im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen und richtete ihre Empfehlungen zur Stellungnahme an die zuständigen Behörden.

Der thematische Fokus lag im Berichtsjahr primär auf der Überprüfung der Qualität und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in Justizvollzugseinrichtungen. Zur Diskussion grundrechtlich relevanter Fragen in diesem Bereich bildete die Kommission zudem eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachpersonen und Ansprechpartnern im Gesundheitsbereich und Freiheitsentzug. Die NKVF besuchte im Berichtsjahr sieben Einrichtungen und fasste ihre Erkenntnisse in einem Gesamtbericht zusammen, den sie den für die Gesundheitsversorgung im Justizvollzug zuständigen Behörden im August zur Stellungnahme vorlegte.

Ein weiterer Schwerpunkt im letzten Geschäftsjahr lag laut Mitteilung auf der Überprüfung von kleineren Gefängnissen und Bezirksgefängnissen. Die NKVF führte in diesem Bereich Kontrollbesuche in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Obwalden durch und überprüfte neben den materiellen Haftbedingungen, dem Haftregime und der medizinischen Grundversorgung auch die Betreuung sowie den Umgang mit Disziplinarmassnahmen und Schutzmassnahmen.

Die NKVF setzte ausserdem ihre Arbeit im Bereich der Bundesasylzentren weiter fort, heisst es. Sie besuchte demnach vier Bundesasylzentren, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der von ihr abgegebenen Empfehlungen legte. Im Bereich der Erwachsenen- und Alterspsychiatrie überprüfte sie drei psychiatrische Einrichtungen. Schliesslich kontrollierte die NKVF die Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich der Polizei im Kanton Waadt, des Massnahmenvollzugs im Kanton Genf und der ausländerrechtlichen Administrativhaft in den Kantonen Bern und Genf.

Im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings begleitete die NKVF im letzten Jahr 39 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufen 3 und 4 sowie 36 Zuführungen von Rückzuführenden aus zehn Kantonen an den Flughafen.