In der Schweiz gab es laut Asylstatistik des Bundes Ende 2022 insgesamt 5695 asylsuchende Kinder und Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr, so Unicef Schweiz in einer Mitteilung. Es sei wichtig, ihnen sichere Orte zus chaffen, in denen sie in Ruhe und mit Hilfe von fachlicher Begleitung ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten könnten.
Ein neuer Leitfaden solle nun einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und das Kinderrecht auf Partizipation und Anhörung bieten. Ein Fokus wird laut Mitteilung auf entwicklungspsychologische Aspekte sowie die konkrete Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen gesetzt. Ausserdem werden viele praktische Tipps gegeben, wie sowohl begleitete als auch unbegleitete Kinder und Jugendliche im Asylverfahren einbezogen werden können.
Eine Entscheidung zum Wohl des Kindes orientiere sich an seinen Rechten und Bedürfnissen und wähle die auf lange Sicht förderlichste Handlungsalternative. Mit dem neuen Leitfaden wolle man Fachpersonen dabei unterstützen, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen während des Asylverfahrens gewährleistet werden könne.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, über Angelegenheiten, die für ihr Leben wichtig sind, informiert zu werden und ihre Meinung dazu zu äussern, so Unicef Schweiz. Dies gelte auch für das Asylverfahren. Entscheidungen im Rahmen dieses Verfahrens zögen weitreichende Folgen für das Leben eines Kindes nach sich. Deshalb müsse dem Schutz, der Förderung und der Partizipation des Kindes im Asylverfahren besondere Beachtung geschenkt werden. Dabei gelte das Kindeswohl als oberste Richtschnur zur Entscheidungsfindung.