In der Schweiz sind jährlich mehr als 300000 Seniorinnen und Senioren über 60 Jahren von Gewalt betroffen, so die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren in einer Medienmitteilung.
Nur selten nähmen die Betroffenen oder die Angehörigen die bestehenden Hilfsangebote in Anspruch, da Gewalt im Alter immer noch ein Tabuthema sei, so die Mitteilung weiter. So seien im Jahr 2022 bei den Opferberatungen lediglich rund 4,2 Prozent der Opfer älter als 64-jährig gewesen. Insgesamt habe es 46’542 Beratungen gegeben, davon 1’947, bei denen das Alter des Opfers oder des Angehörigen über 64 Jahre gewesen sei.
Auch was die Entschädigung und Genugtuung anbetreffe, sei diese Alterskategorie stark untervertreten gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung, wo diese Alterskategorie rund vier Mal so hoch sei. Die Gründe hierfür seie vielschichtig, unter anderem Scham, fehlende Kenntnis über Hilfsmöglichkeiten, Abhängigkeiten von anderen Menschen wie Familienangehörigen, Pflegepersonal, Beiständinnen und Beistände oder Angst vor den Konsequenzen, so die Mitteilung.
Die Kampagne richte sich zum einen an die direkten Betroffenen von Gewalt im Alter ab rund 60 Jahren und zum anderen an deren nahe Angehörige ab 45 Jahren. Bei den direkten Betroffenen solle das Bewusstsein gestärkt werden, dass Gewalt im Alter nicht akzeptabel sei zu ermutigen, sich Hilfe zu suchen und sich an die Opferhilfe zu wenden.
Die nahen Angehörigen von den Opfern möchte die Kampagne auf die Bedeutung ihrer Rolle als Unterstützer aufmerksam machen. Sie ermutige, wachsam zu sein und Anzeichen von Gewalt zu erkennen und bei den Opferhilfestellen Unterstützung zu holen.
Die Opferhilfe ist gemäss Mitteilung für alle Menschen da, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt wurden. Beratungsstellen der Opferhilfe gibt es in der ganzen Schweiz. Diese informieren die Opfer wie auch ihre Angehörige über ihre Rechte, unterstützen sie bei der Verarbeitung des Geschehenen und vermitteln ihnen weitere Hilfe. Die Opferhilfe kann für finanzielle Folgen der Straftat aufkommen. Opfer und ihre Angehörigen können zudem eine Genugtuung für das erlittene seelische Leid erhalten.