Jährlich sind rund 27000 Kinder in der Schweiz elterlicher Partnerschaftsgewalt ausgesetzt, so das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in einer Medienmitteilung. Diese Kinder erlebten Gewalt zwischen den Eltern mit und seien damit permanent einem Klima der Angst ausgesetzt.
Das wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit, aber auch auf die schulische und soziale Entwicklung der Kinder aus, so das Gleichstellungsbüro.
Eine neue Studie nimmt nun laut Mitteilung eine Bestandsaufnahme vor und formuliert Empfehlungen, um die Situation für betroffene Kinder in der Schweiz zu verbessern. Die Studie stellt demnach fest, dass es in der Schweiz zwar verschiedene spezifische Kindesschutz- und psychosoziale Unterstützungsangebote gibt, dass Betroffene aber nicht in allen Kantonen Zugang zu solchen Angeboten haben. Die Zusammenarbeit und Abläufe seien nicht einheitlich geregelt und die Finanzierung variiere von Kanton zu Kanton, so die Mitteilung.
Weiter zeige die Studie, dass elterliche Partnerschaftsgewalt in Trennungs-, Eheschutz- und Scheidungsverfahren nur teilweise und nicht systematisch abgeklärt werde. So werde auch bei Hinweisen auf Gewalt in der Regel die gemeinsame elterliche Sorge zugeteilt, heisst es in der Mitteilung. Die Studie stelle zudem ein Verbesserungspotential bei der Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Zivilgerichten fest.
Basierend auf dieser Bestandsaufnahme formuliert die Studie 18 Standards und führt zehn Good-Practice-Beispiele auf. Diese zeigen gemäss Gleichstellungsbüro, wie eine zeitnahe Kontaktaufnahme ausgestaltet werden kann und wie betroffene Kinder psychosozial unterstützt werden können.
Laut Mitteilung betone der Bundesrat, dass sämtliche Formen von Gewalt mit dem Kindswohl nicht vereinbar seien. Die Bekämpfung und die Verhütung von häuslicher Gewalt seien für ihn prioritär.
Die vorliegende Studie ist eine Massnahme des Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026, die der Bundesrat 2022 verabschiedet hat. Die Studie der Hochschule Luzern, der Universität Freiburg und der Haute Ecole et Ecole Supérieure de Travail Social wird vom EBG und von der SKHG herausgegeben.