Thurgauer Kirchenrat gegen Verpflichtung zur Zulassung von Sterbehilfe in Pflegeeinrichtungen

28. Feb 2024

Die Thurgauer Pflegeeinrichtungen und Spitäler sollen auch in Zukunft selbst entscheiden, ob sie in ihren Räumen Sterbehilfe zulassen wollen oder nicht, so der Evangelische Kirchenrat des Kantons. Er nimmt Stellung zu einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative.

Der Thurgauer Grosse Rat entscheidet heute, ob die Thurgauer Pflegeheime uns Spitäler in Zukunft verpflichtet werden sollen, ihre Räume Sterbehilfeorganisationen für den assistierten Suizid zur Verfügung zu stellen. Bisher war es den Pflegeheimen und Spitälern überlassen, ob sie Sterbehilfeorganisationen den Zutritt gewähren oder nicht. In rund 60 Prozent der Thurgauer Pflegeeinrichtungen ist der assistierte Suizid möglich. Dies meldet der Evangelische Kirchenrat des Kantons in einer Mitteilung.

Konkret entscheide der Thurgauer Grosse Rat über die vorläufige Unterstützung der Parlamentarischen Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Pflegeeinrichtungen», mit der der Grosse Rat sich selbst den Auftrag erteilen würde, im kantonalen Gesundheitsgesetz eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die Pflegeeinrichtungen und Spitäler im Kanton Thurgau verpflichten würde, in ihren Räumen «assistierten Suizid» zuzulassen, so die Mitteilung weiter.

Der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau lehnt dies laut Mitteilung ab. Man sei der Meinung, dass die Thurgauer Pflegeeinrichtungen und Spitäler auch in Zukunft selbst entscheiden sollten, ob sie in ihren Räumen Sterbehilfe zulassen wollen oder nicht. Mit seiner Stellungnahme unterstütze der Evangelische Kirchenrat die Haltung der Thurgauer Regierung, die sich in ihrer Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative gegen eine bindende Verpflichtung für die Pflegeeinrichtungen ausgesprochen habe.

Der Kirchenrat gebe zu bedenken, dass die Pflegenden zusätzlich zeitlich und emotional stark belastet würden. Ein Obligatorium der Zulassung von Sterbehilfe befördere die Selbstwahrnehmung pflegebedürftiger Menschen als Belastung und Kostenfaktor. Eine individuelle Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen und des Pflegepersonals setzt nach Ansicht des Evangelischen Kirchenrates voraus, dass Pflegeinstitutionen entscheiden können, ob sie in ihren Räumen assistierten Suizid zulassen wollen oder nicht.