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Angehörige sollen Beeinträchtigen besser helfen können

Aug 12, 2021 | Archiv, Behinderung

Die Sozialkommission des Ständerates will, dass Assistenzleistungen von Angehörigen künftig im Rahmen des Assistenzbeitrages der IV abgegolten werden. Damit anerkennt der Ständerat die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, so Inclusion Handicap.

Menschen mit Behinderungen, die auf regelmässige Hilfe angewiesen seien, könnten dank des Assistenzbeitrages Personen anstellen, die für sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen, im Haushalt oder bei einer Erwerbs- oder ehrenamtlichen Tätigkeit Hilfeleistungen erbringen, so Inclusion Handicap in einer Medienmitteilung.

Heute dürften direkte Angehörige nicht als Assistenzpersonen angestellt werden. Dies, obschon in der alltäglichen Betreuungssituation die Hilfe durch Angehörige häufig ein naheliegender und effizienter Weg sei. Dies schränke die Handhabung des Assistenzbeitrages in gewissen Lebenssituationen unnötig ein.

Mit dem Beschluss der Sozialkommission des Ständerates werde die Ausgestaltung des Assistenzbeitrages der Lebensrealität von mehr Menschen mit einer Behinderung gerecht, so die Mitteilung. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative sei dies möglich, ohne am bewährten Arbeitgeberinnen- und Arbeitgebermodell etwas zu ändern. Ziel bleibe, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt organisieren könnten. Dazu brauche es mehr Wahlfreiheit.