AT: EuGH-Urteil zeigt, dass Dublin-System nicht funktioniert
Diakonie Österreich: Es braucht ein solidarisches, einheitliches Asylsystem in Europa
Die Diakonie Österreich zeigt sich in einer Meldung überrascht und enttäuscht, dass der Europäische Gerichtshof festgehalten hat, dass Kroatien für all jene Verfahren zuständig sei, bei denen AsylwerberInnen im Jahr 2015 und 2016 über die „Balkanroute“ nach Europa einreisten, um hier Schutz vor Verfolgung in Herkunftsstaaten zu finden. Der EuGH sei zu dem Schluss gekommen, dass auch dann ein „illegales Überschreiten einer Grenze“ vorliege, wenn ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen gestattet.
Das selbst die Generalanwältin des EuGH im Vorfeld von der Rechtswidrigkeit der Rücküberstellungen nach Kroatien überzeugt war, zeige, wie prekär die Rechtslage durch die Dublin-Verordnung für Menschen auf der Flucht in Europa sei. Die Flüchtlinge hätten nicht geahnt, dass sie in Kroatien „illegal“ eine Grenze in die Europäische Union überschreiten würden, da die Weiterreise ja für sie organisiert worden wäre. Die Staaten sahen sich dabei verpflichtet, ihre Einreise zu gestatten, um einen Rückstau der geflüchteten Personen zu vermeiden.
Das Urteil zeige, dass Dublin im Anlassfall nicht funktioniere und zur Überforderung der betroffenen Staaten, zu Rechtsunsicherheit und überlangen Verfahrensdauern führe. “Dass Menschen auf der Flucht wie Pakete quer durch Europa verschickt werden, ist nicht im Sinne des Schutzgedankens des Asylrechts”, so die Diakonie Österreich.
Das Urteil des EuGH zeige, dass das Dublin-System “dysfunktional ist und unnötiges Leid verursacht und durch ein solidarisches Asylsystem ersetzt werden muss. Denn ein System, dass im Anlassfall nicht hält, ist unbrauchbar.”