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Bundesrat verabschiedet Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts
Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts sind Teil der DNA der Schweiz, so der Bundesrat in einem aktuellen Bericht. Ähnliche Initiativen in anderen Ländern würde Opfer bewaffneter Konflikte weltweit besser schützen.
Der Bundesrat hat kürzlich einen freiwilligen Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts verabschiedet, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundes. 71 Jahre nach der Annahme der Genfer Konvention zähle die Schweiz zu den ersten Staaten, die einen solchen Bericht vorlegten.
Der Bericht bietet nach eigenen Angaben Eckwerte für einen Aktionsplan, in dem konkrete Massnahmen zur Stärkung des Einsatzes der Schweiz für das humanitäre Völkerrecht festgelegt sind. Demnach sieht der Plan vor, dass die Schweiz einen Beitrag zur Klärung der Anwendung des humanitären Völkerrechts auf neue Technologien leistet.
Die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts gehörten zu den aussenpolitischen Prioritäten der Schweiz, so der Bericht. Dank ihrer Neutralität, ihrer humanitären Tradition und ihres Status als Depositarstaat der Genfer Konvention könne sie eine wichtige Rolle spielen, so der Bundesrat.
Das humanitäre Völkerrecht zielt darauf ab, in bewaffneten Konflikten Leben zu retten, Leiden zu lindern und ein Mindestmass an Menschlichkeit zu bewahren. Es schützt die Personen, die sich nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten beteiligen. Es schränkt auch die Wahl der Mittel und Methoden der Kriegsführung in bewaffneten Konflikten ein.
Obschon das humanitäre Völkerrecht in der Regel eingehalten werde, gebe es immer noch zu viele Ausnahmen, so die Mitteilung des Bundesrates: Hinrichtung von Zivilpersonen, Bombardierung von Krankenhäusern, Folter. Verletzungen des humanitären Völkerrechts hätten inakzeptable humanitäre Auswirkungen. Die Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts sei deshalb umso wichtiger.